Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen
Auf welche Aspekte Mieter bei der Wohnungssuche achten und wie sie Energiefresser enttarnen können, verrät das Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen „enercity“. Mieter sollten die Wohnung unter anderem im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten, den Zustand von Fenstern und Türen und auf Schimmelbildung prüfen. Darüber hinaus können sie sich über den Zustand der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die Rohrisolierung informieren. Ebenso lohnt sich laut enercity ein Blick auf den Energieausweis und die Erfassung des Energie- und Warmwasserverbrauchs.
Bei der Wahl der Wohnung könne so zum Beispiel auf die Lage innerhalb des Hauses geachtet werden. Wohnungen die inmitten anderer Wohnungen liegen, kühlen nicht so schnell aus wie solche mit Außenwänden. Auch für Wohnungen, die über dem Keller oder im Dachgeschossen liegen, wird laut enercity gegebenenfalls mehr Heizwärme benötigt, da sie Kälte aufnehmen beziehungsweise durch schlechte Isolierungen Wärme verlieren können. Ob Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, lasse sich durch einen einfachen Test herausfinden: Lässt sich ein eingelegtes Blatt Papier aus einem geschlossenen Fenster oder einer geschlossenen Türe ziehen, funktionieren die Dichtungen nicht richtig.
Auf Schimmelbildung sollte man bei Wohnungsbesichtigungen insbesondere an Ecken und an den Rolllädenkästen achten. Bei der Heizungsanlage sollte geprüft werden, ob es sich um ein modernes, intelligentes System handelt oder die Wohnung noch über eine alte Anlage verfügt. Durchlauferhitzer und Wasserboiler sollten außerdem nicht älter als acht Jahre alt sein, damit die Warmwasserbereitung nicht zur Kostenfalle wird. Wohnungsinteressenten können bei der Besichtigung zudem einen Wasserhahn aufdrehen. Wird das Wasser nicht innerhalb von zehn Sekunden 40 bis 50 Grad warm, könnte das auf schlecht isolierte Rohre hindeuten. Zudem lassen Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+ bis B auf einen niedrigen Endenergieverbrauch schließen und mit eigenen Stromzählern in der Wohnung lässt sich Energieverbrauch gut im Blick halten.
Quelle und weitere Informationen: enercity.de
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Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale liefert Tipps dazu, wie Eigentümer und Mieter durch richtiges Heizen und Lüften die Bildung von Schimmel verhindern können. Nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen sollte die Immobilie zunächst einmal komplett durchgelüftet werden. Im Anschluss daran empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Fenster noch für zwei bis drei Stunden anzukippen.
Auf diese Weise könne auch sogenannte Soroptionsfeuchte, die sich beispielsweise auch in Handtüchern, Matratzen und Decken befindet, entweichen. Schließen die Eigentümer oder die Mieter die Fenster nach dem angegebenen Zeitraum wieder, halte sich auch der Energieverlust in Grenzen. Bei dieser Lüftung sei der Raumtrocknungseffekt zudem größer als beim dreimaligen Stoßlüften.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Türen zwischen den unterschiedlichen Wohnräumen geschlossen zu halten. Der Grund dafür ist, dass dort oft unterschiedliche Temperaturen herrschen und feuchte Luft nicht in kühlere Räume gelangen sollte. Denn das könnte zur Schimmelbildung führen. Weitere Tipps zum Thema erhalten Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400.
Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen
Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.
Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.
Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
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Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen
Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.
So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.
Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten
Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.
Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.
Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.
Quelle: iwkoeln.de
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Strom: Forschende untersuchen Wahrscheinlichkeit von Blackouts in Deutschland
Unter dem Titel „Sind Blackouts in Deutschland wahrscheinlich?“ haben die Die Wissenschaftsakademien acatech, Leopoldina und Akademienunion ein Impulspapier herausgegeben. Die Forschenden gehen zwar davon aus, dass „größere Stromausfälle bis hin zu Blackouts“ in Deutschland „unwahrscheinlich“ seien. Jedoch schildern sie schon einmal vier Maßnahmen, um die Risiken für einen großflächigen, lang andauernden sowie ungeplanten Stromausfall möglichst gering zu halten.
Bei diesen vier Maßnahmen handelt es sich erstens um die Nutzung der Dezentralität, zweitens um die „Gestaltung einer sicheren Digitalisierung, drittens um die Einbindung der Öffentlichkeit und viertens um die Erarbeitung einer sogenannten Resilienzstrategie.
So soll unter anderem durch kleine Erzeugungsanlagen und Speicher die Versorgungssicherheit erhöht werden (Punkt 1). Außerdem geht es darum, die Cybersicherheit zu erhöhen (Punkt 2) und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren (Punkt 3). Zudem sollen die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes geprüft und Probleme festgehalten und untersucht werden (Punkt 4). Das vollständige Impulspapier können Interessenten kostenlos unter energiesysteme-zukunft.de herunterladen.
Quelle: energiesysteme-zukunft.de
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Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren
Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.
Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.
Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.
Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
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Immobilienkauf: Immer mehr Mieter können nicht das erforderliche Eigenkapital für das Eigenheim aufbringen
Endlich keine Miete mehr zahlen und Eigentum besitzen: Für 84 Prozent der Deutschen ist das trotz steigender Immobilienpreise der größte Traum. Doch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln warnt: Wenn die Mieten weiterhin so steigen, können immer weniger Menschen das erforderliche Eigenkapital für die eigene Immobilie aufbringen.
Laut Experten des IW sollten zukünftige Eigentümer etwa 30 Prozent der Kaufsumme bereits angespart haben, um das nötige Eigenkapital vorweisen zu können. Bei einem Preis von 300.000 wären das immerhin 90.000 Euro. Doch diese Summe kann nur jeder 11. Mieter überhaupt aufbringen. Denn die Mieten steigen unaufhörlich und verhindern so das Ansparen größerer Summen. Zudem werden auch die Kaufnebenkosten immer höher und viele Banken stellen vermehrt höhere Ansprüche beim Eigenkapitalanteil. Das Ergebnis ist daher vor allem für junge Leute sowie Geringverdiener katastrophal.
Denn sie können sich immer seltener eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus leisten. Experten gehen deshalb davon aus, dass Wohneigentum in naher Zukunft nur noch ein Privileg für Besserverdiener wird.
Quelle: IW © photodune.net
Leben & Wohnen: Urteil: Warum ein anstößiger Straßenname für eine juristische Auseinandersetzung sorgte
In der Regel sind Straßennamen hierzulande kein Grund für Streitigkeiten. In Köln allerdings schon: Hier sorgte die Benennung einer Straße für großen Unmut. Am Ende musste sogar das Gericht darüber entscheiden.
Konkret ging es um eine Grundstückeigentümerin, die ein Haus in einem neugebauten Gebiet besaß. Da die Straße zum Anwesen noch keine Bezeichnung hatte, suchte man in der zuständigen Bezirksvertretung nach einem Namen. Nach langen Beratungen entschlossen sich die Gemeindevertreter für „Am Lusthaus“. Diese Straßenbezeichnung sorgte bei der Eigentümerin jedoch für große Empörung, denn sie wollte mit diesem anstößigem Namen nicht in Verbindung gebracht werden. Sie klagte daher beim zuständigen Gericht gegen diese Straßenbenennung.
Das dafür zuständige Verwaltungsgericht Köln wies die Klage jedoch ab (AZ: 20 K 3900/14). In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter hervor, dass der Beschluss korrekt beschlossen wurde und die Bezirksvertretung bei ihren Entscheidungen einen gewissen Entscheidungsspielraum besitzt. Dass sich am Ende für diesen Namen entschieden wurde, lag primär an seinem historischen Bezug: Ganz in der Nähe befand sich früher ein Herrenhaus mit dem Namen „Lusthaus“.
Quelle: VG Köln © photodune.net
Leben & Wohnen: Was Verbraucher bei einem Kamin beachten sollten
Ein knisterndes Feuer im Kamin ist vor allem in der kalten Jahreszeit ein schöner Anblick. Zusätzlich erwärmt er mehrere Räume und reduziert so die Heizkosten. Doch laut Landesumweltamt NRW birgt ein Kamin bei falscher Nutzung zahlreiche Gefahren.
325.000 Kamine wurden laut Fachverband Heiz- und Kochgeräte im Jahr 2018 an die Verbraucher verkauft. Bei der Nutzung kommt es aber immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern. So weist das Landesumweltamt aus Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass niemals feuchtes Holz verwendet werden sollte. Denn dieses lässt sich nur schwer entzünden, pustet übermäßig viel Rauch frei und kann sich unter Umständen auch an den Wänden des Kamins festsetzen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Kaminbrand. Auch Papier und Pappe haben in einem Kamin nichts zu suchen, da sie viel zu viel Asche und Feinstaub produzieren.
Damit das Holz später im Kamin ordentlich brennt und keine Rauchschwaden produziert, empfehlen die Experten Holz zu verwenden, dass eine Mindest-Lagerung aufweist: Pappeln und Fichten sollten ein Jahr, Linden, Erlen und Birken ein bis zwei Jahre, Buchen, Eschen sowie Obstbäume zwei Jahre und Eichenholz mindestens zwei bis drei Jahre ruhen. Neben trockenem Holz dürfen auch Presslinge aus Holz für die Befeuerung genutzt werden.
Quelle: Landesumweltamt NRW
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Guter Rat: Langsames Internet: Das können Verbraucher dagegen tun
Viele Verbraucher kennen das: Der Abend soll mit einem spannenden Film bei einem Streaminganbieter ausklingen, doch schon nach wenigen Minuten steht – wie schon so oft in der Vergangenheit – das Bild und der Film muss nachladen. Der Grund dafür ist meistens eine zu langsame Internetverbindung. Was Betroffene dagegen unternehmen können, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kompakt zusammengefasst.
Verbraucher sollten zunächst in ihrem Vertrag mit dem Internetanbieter nachschauen, welche Geschwindigkeit gebucht wurde. Doch „bis zu 20 Mbit pro Sekunde“ bedeutet laut Verbraucherschutzexperten eben nicht, dass immer die volle Datengeschwindigkeit abgerufen werden kann. Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit ist, können Internetnutzer mit einem sog. „Speedtest“ überprüfen. Dieser sollte an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und die Daten als späteren Beleg gespeichert werden.
Liegt die gemessene Geschwindigkeit im Untersuchungszeitraum weit unter dem Wert, der vertraglich angegeben wurde, können Verbraucher den Internetanbieter schriftlich auffordern, die versprochene Internetleistung herzustellen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, können Kunden den bestehenden Vertrag kündigen. Doch die derzeitige Rechtslage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband noch viel zu unklar und verbraucherfeindlich. Die bestehenden Gesetze müssen daher, so der vzbz, dringend nachgebessert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband © photodune.net
Guter Rat: Bautipp: Das sollten Eigentümer beim Aufstellen eines Gartenhauses wissen
Wer im Frühjahr ein Gartenhaus auf seinem Grundstück haben möchte, sollte schon jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, denn je nach Bundesland müssen unterschiedliche Bedingungen für die Errichtung des kleines Häuschens im eigenen Garten erfüllt werden.
Wie groß darf es denn sein? In den 16 Landesbauordnungen gibt es dazu unterschiedliche Antworten. Hausbesitzer sollten daher vor dem Kauf des Gartenhauses in die jeweilige Bauordnung schauen und klären, wie groß die maximale Grundfläche sein darf, damit das Holzhaus genehmigungsfrei bleibt. Und auch, ob eine Statik für das Gartenhaus benötigt wird, lässt sich in der Landesbauordnung nachlesen.
Um zusätzliche Kosten für ein eventuelles Genehmigungsverfahren zu vermeiden, sollten Gartenhauskäufer vorab mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und ihnen das gewünschte Haus zeigen. Der Sachbearbeiter kann dann entscheiden, ob es genehmigungsfrei ist oder nicht.
Quelle: VPB
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Energieeffizienz: Alte Heizkessel sollten gegen moderne Solarwärmeanlage ausgetauscht werden
Alle vor 1996 installierten Heizkessel müssen seit Jahresbeginn ein Energielabel tragen. Auf einer Farbskala von rot bis grün zeigt es an, wie effizient die Anlage ist. Doch laut ersten Untersuchungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) sind viele Heizkessel völlig verraltert und sollten daher gegen eine Solarwärmeanlage eingetauscht werden.
Die rund 14 Millionen konventionellen Wärmeerzeuger sind nach Schätzungen des BSW weder energiesparsam noch klimafreundlich. Um die Klimaschutzanforderungen zu erfüllen, hat die Bundesregierung unter anderem das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Anfang des Jahres um weitere zwei Jahre verlängert. Verbraucher, die ihren alten Heizkessel gegen ein energieeffizientes und klimafreundliches Heizsystem – wie beispielsweise eine Solaranlage – eintauschen, können mit mehreren tausend Euro Zuschüssen rechnen. Der Förderantrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Nach Informationen des BSW wurden bis jetzt etwa zwei Millionen Solarwärmeanlagen in deutschen Haushalten installiert. Die Vorteile dieser Anlage sind laut BSW unter anderem: Vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs im Sommer sowie eine große Heizungsunterstützung im Winter.
Quelle: BSW
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Mieten & Vermieten: Urteil: Mülltonnen vor dem Fenster rechtfertigen keine Mietminderung
Für viele Mieter in Erdgeschosswohnungen sind sie ein Ärgernis: Mülltonnen vor dem eignen Fenster. Einem Mieter in Brandenburg gefiel das gar nicht und so wehrte er sich dagegen. Am Ende landete die Sache vor dem Amtsgericht.
Der Mieter einer Erdgeschosswohnung staunte eines Tages nicht schlecht: Direkt vor seinem Fenster befanden sich plötzlich die Mülltonnen der Wohnanlage. Die Vermieterin hatte sie dort aufgestellt, um eine bessere Erreichbarkeit der Müllanlage für alle Bewohner zu gewährleisten Weil sich die Mülltonnen nur zehn Meter vor seiner Wohnung befanden und dadurch gerade bei geöffneten Fenstern zur Belästigung wurden, minderte er die Miete kurzerhand um zehn Prozent. Damit war die Eigentümerin aber nicht einverstanden und klagte dagegen vor Gericht.
Die zuständigen Richter am Brandenburger Amtsgericht entschieden zugunsten der Vermieterin. In ihrem Urteil wiesen die Juristen darauf hin, dass Mieter einer Erdgeschosswohnung damit rechnen müssten, dass sich in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung Mülltonnen befinden – mit allen daraus resultierenden Folgen. Eine eventuelle Geruchsbelästigung sowie die gelegentlichen Geräusche beim Öffnen und Schließen der Mülltonnen seien hinnehmbar und rechtfertigen keine Mietminderung. (AZ: 31 C 156/16)
Quelle: AG Brandenburg a. d. Havel
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Marktdaten: Studie: So viel vom Einkommen geht für die Miete drauf
Im Allgemeinen gilt die Faustregel: maximal 30 Prozent des Einkommens sollte für die Miete ausgegeben werden. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Eine aktuelle Auswertung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wo Bürger im Vergleich zu ihrem Einkommen viel und wo sie wenig Miete zahlen müssen.
So ergaben die ausgewerteten Daten, dass Mieter in der Bankenmetropole Frankfurt im Durchschnitt 35 Prozent ihres Einkommens für ihre Wohnung ausgeben, dicht gefolgt von Freiburg, Augsburg und Köln. Wer möglichst wenig vom Einkommen für die Miete ausgeben möchte, sollte zum Beispiel nach Wunsiedel im Fichtelgebirge ziehen: Hier liegt die Mietbelastung bei gerade einmal 16 Prozent.
Besonders auffällig: auch im äußersten Osten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern müssen fast 30 Prozent des Einkommens für die Miete ausgegeben werden. Der Grund ist recht simpel. Denn hier ist das Einkommen pro Person deutschlandweit am geringsten – die Warmmiete pro Quadratmeter liegt jedoch in der Regel bei über 9 Euro. Daraus ergibt sich eine Mietbelastung, die ähnlich hoch ist wie in Berlin, Gießen oder Hamburg.
Quelle: Statista, BBSR
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Baubranche: Immobilientrend Wohnturm – hoch hinaus mangels Bauland
In Deutschland werden bis 2023 30 neue Hochhäuser gebaut – davon alleine 14 in Berlin und elf in Frankfurt. Das ergab eine aktuelle Studie von Catella Research.
Als Gründe für den Boom bei Wohnhochhäusern nennt das Institut unter anderem den Mangel an Bauland, die hohe Nachfrage nach Wohnungen sowie den hohen Zuzug in Großstädte. Die nun geplanten Wohntürme befinden sich in begehrten Lagen, sind zumeist luxuriös ausgestattet, und daher auch besonders teuer. Zu den Städten, in denen die neuen Hochhäuser für die Besserverdiener entstehen sollen, gehören neben Frankfurt, Hamburg und Berlin auch sog. „B-Städte“ wie beispielsweise Leipzig. Einzig München wehrt sich gegen den neuen Wohnhochhausboom: in der Landeshauptstadt soll nach wie vor die Frauenkirche das Stadtbild dominieren.
Für ihre Untersuchung hat Catella Research alle Baugenehmigungen für Wohnhäuser ab 2014 berücksichtigt, die mehr als 50 Meter hoch sind und eine Wohnnutzung von mindestens 75 Prozent aufweisen.
Quelle: Catella Research
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Baubranche: Bei der Bauabnahme ist ein Sachverständiger Pflicht
Die Bauabnahme ist in der Regel der letzte Schritt vor dem Einzug ins neue Heim. Neben der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es zudem der wichtigste Rechtsakt beim Hauskauf, denn sobald das Haus abgenommen wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist. Stellt der Hausbesitzer nach diesem Termin Mängel fest, muss er diese beim Bauunternehmer nachweisen. Zudem muss der Eigentümer mit der Unterzeichnung der Bauabnahme sein Haus selbst gegen Brand-, Wasser- oder Sturmschäden versichern.
Um späteren juristischen Ärger zu vermeiden, sollte der Bauherr immer auf eine formelle Bauabnahme vor Ort bestehen und während des Termins einen unabhängigen Bausachverständigen an seiner Seite haben, denn der Fachmann erkennt Mängel oft besser als der unerfahrene Eigentümer. Mögliche Mängel sollten dann anschließend in einem Protokoll festgehalten und gemeinsam mit dem Bauunternehmer ein Termin für die Nachbesserungen vereinbart werden.
Ein weiterer Tipp des VPB: Der Bauherr sollte bereits vor dem Termin für die Bauabnahme zusammen mit dem Bausachverständigen die neugebaute Immobilie gründlich begutachten, denn am offiziellen Abnahmetag bleibt laut Experten des VPB oft nicht genügend Zeit, um das ganze Haus zu überprüfen.
Quelle: VPB
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Leben & Wohnen: Urteil: Wer haftet bei einem Glätteunfall vor dem Haus?
Hat die Kommune einen Eigentümer nicht dazu verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor dessen Haus von Eis und Schnee zu räumen, haftet dieser auch nicht bei einem Glätteunfall. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil nochmals fest (AZ VIII ZR 255/16).
Anlass für dieses Urteil war ein Fall aus München. Eine Mieterin war auf einen schmalen, nicht geräumten Streifen des Gehwegs vor ihrem Haus bei Glätte gestürzt und verletzte sich dabei am rechten Knöchel. Die Hausbesitzerin hatte keine Gehwegräumung vorgenommen, da dies, so die Eigentümerin, die Stadt München übernehme. Die hatte den öffentlichen Gehweg zwar mehrmals von Eis und Schnee befreit, aber nicht auf ganzer Breite. So blieb ein schmaler, nicht geräumter Streifen übrig, der am Ende der Mieterin zum Verhängnis wurde. Die Geschädigte sah die Eigentümerin in der Schuld und verklagte diese daher auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.
Da die Klage der Mieterin in allen Instanzen erfolglos blieb und diese in Revision ging, musste am Ende der Bundesgerichtshof über diesen Fall befinden. Die zuständigen Richter am BGH entschieden nun, dass ein Grundstückseigentümer nicht dazu verpflichtet ist, den Gehweg vor seinem Haus von Schnee und Eis zu räumen, so lange die dafür zuständige Gemeinde dem Eigentümer nicht die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat. Solange dies nicht geschieht, haftet der Eigentümer auch nicht bei Unfällen Dritter.
Quelle: BGH
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Marktdaten: Bauen wird immer teurer
Die Baupreise in Deutschland haben im August dieses Jahres den höchsten Wert seit elf Jahren erreicht – das ergeben aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach sind die Preise für Neubauten im August 2018 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,6 % gestiegen.
Zudem teilte das Bundesamt in Wiesbaden mit, dass dies der höchste Anstieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat seit November 2007 ist. Zwischen Mai und August 2018 steig der Baupreis um mehr als ein Prozent. Doch nicht nur bei den Wohngebäuden zogen die Baupreise gegenüber dem Vorjahresmonat an – auch bei Büroimmobilien sowie gewerblichen Betriebsgebäuden stiegen die Kosten um jeweils knapp fünf Prozent.
Gründe für einen erneuten Anstieg der Baupreise sieht die Behörde u. a. in der hohen Nachfrage. Zugleich seien die Bauunternehmen stark ausgelastet. Auch steigende Kosten für Baumaterialien sowie schärfere Vorschriften bei neuen Bauvorhaben seien Gründe für einen erneuten Baupreisanstieg.
Quelle: Destatis
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Baubranche: Bautipp: Problemfall Systemkeller
Viele Bauherren entscheiden sich beim Hausbau für einen Systemkeller, da sie annehmen, dass sie sich für ein standardisiertes, ausgereiftes System entschieden haben. Doch immer wieder treten bei der Bauausführung des Systemkellers Probleme auf. Dies teilt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer aktuellen Meldung mit.
Nach Meinung der VPB-Experten sei die Herstellung einer wasserdichten Stahlbetonkonstruktion für den Keller alles andere als leicht. So stellen zahlreiche Bauherrenberater immer wieder fest, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde. In geologisch risikoreichen Gebieten kann dies – so die Bauexperten – gravierende Folgen haben. Gründe für die Mängel beim Bau von Systemkellern seien u. a. die nicht ausreichend qualifizierten Bauunternehmen, so das Urteil der Experten.
Bauherrenberater raten daher bei der Bauausführung eines Systemkellers unabhängige Bausachverständige zur Rate zu ziehen. Diese sollten den kompletten Bauprozess überwachen, um Ausführungsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beanstanden.
Quelle: VPB
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Energieeffizienz: Mehr Energieverbrauch: Aufwärtstrend bei den privaten Haushalten
Laut aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben private Haushalte 2017 rund 1,5 Prozent mehr Energie für den Bereich „Wohnen“ verbraucht als im Vorjahr. Insgesamt wurden 679 Milliarden kWh fürs Heizen, Warmwasser, Beleuchtung sowie elektrische Haushalts- und Kommunikationsgeräte genutzt.
Besonders stark zeigte sich dieser Trend beim Gasverbrauch, der um 5,7 Prozent im Vergleich zu 2016 angestiegen war. Zurückgegangen ist dagegen erstmals der Verbrauch der erneuerbaren Energien um 1,3 Prozent – diese Entwicklung führen die Analysten auf die rückläufige Entwicklung bei Biomasse wie Holz und Pellets um 3,5 Prozent zurück. Die Nutzung von Solarthermie und Geothermie bzw. Umweltwäre verzeichnete wiederum einen Anstieg von 7,1 Prozent.
Gerade was die erneuerbaren Energien betrifft, wird Destatis zufolge ein weiterer Aufwärtstrend im Verbrauch prognostiziert. Allein seit 2010 nahm die Nutzung um 16,7 Prozent zu und macht heute 13 Prozent des gesamten Haushalts-Energieverbrauchs aus.
Quelle: Destatis © photodune.net
Facility Management: WEG: Änderung des Verteilungsschlüssels muss mehrheitlich genehmigt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Verteilungsschlüssel einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nur durch Mehrheitsbeschluss durchgeführt werden kann. Dies setzt voraus, dass sich alle Mitglieder darüber im Klaren sind, dass sich die Kostenverteilung für zukünftige Abrechnungen ändert (AZ V ZR 195/17).
In einer Wohnanlage bestehend aus über 400 Einheiten war es mit Eigentümern und einer Betreibergesellschaft, einem Hotel, zu Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pförtnerkosten der gemeinsam genutzten Anlage gekommen. In einer Eigentümerversammlung wurde im Dezember 2015 eine neue Aufteilung der Kosten beschlossen, die nicht dem vorgegebenen Verteilungsschlüssel einer Teilungserklärung entsprach.
Der BGH gab nun aktuell den Klägern Recht. Die erste Erklärung sei nicht durch den Beschluss von 2015 ordnungsgemäß geändert worden, da hieraus keinesfalls der Wille hervorgeht, den Kostenverteilungsschlüssel aus der Teilungserklärung zu ändern.
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Steuern & Finanzierung: Steuererklärung: Baukosten sind keine Handwerkerkosten
Dienstleistungen rund ums Haus können bis zu 4.000 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, Pflegedienste oder auch Handwerkerarbeiten, wenn die Leistungen offiziell beauftragt wurden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Dies gilt allerdings nicht für Grundstückseigentümer, die einen Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Wasserleitung entrichten mussten und diesen als Handwerkerkosten steuerlich geltend machen wollen. Dies teilt das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest mit Bezug auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes mit (AZ VI R 18/16).
Anders sieht es aus, wenn das eigene Grundstück an das öffentliche Wasserverteilungsnetz angeschlossen werden muss. Diese Arbeiten und Kosten gehören direkt zum Haushalt dazu und können vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.
Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net
Marktdaten: Wärmemonitor: Heizkosten werden wieder steigen
Mieter und Eigentümer müssen sich wieder auf höhere Heizkosten einstellen. So lautet das Fazit des „Wärmemonitors 2017“, den das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aktuell erstellt hat. Für die Analyse wurden Daten des Energiedienstleisters Ista von 300.000 Mehrfamilienhäusern ausgewertet.
Grund für diese Prognosen sind die Preise für Heizöl, die bereits seit einiger Zeit einen deutlichen Aufwärtstrend aufweisen. So haben laut DIW in jüngster Vergangenheit bereits 24 Energieversorger Preiserhöhungen durchgeführt, die sich laut den Marktexperten mit etwas Zeitverzögerung auch auf die Nebenkosten niederschlagen werden.
Damit wird das Ziel der Bundesregierung, den Wärmebedarf von Gebäuden von 2008 bis 2020 um 20 Prozent zu senken, klar verfehlt. Zwar mussten Verbraucher 2017 weniger fürs Heizen ausgeben, doch allein der Wärmebedarf privater Haushalte für Heizung und Warmwasser übersteigt den gesamten Stromverbrauch von 520 TWh pro Jahr.
Quelle: DIW © photodune.net
Baubranche: Bautipp: Terrassendach ist nicht immer genehmigungspflichtig!
Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind eine beliebte bauliche Maßnahme, um den Wohnraum auf einfache Art und Weise zu vergrößern. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, ist ein solcher Anbau in der Regel genehmigungspflichtig. Besonders Wintergärten werden als fester Anbau betrachtet und müssen offiziell beantragt werden.
Bei Terrassenüberdachungen sieht es jedoch anders aus. Ob Bauherren sich hierfür eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Größe der Überdachung ab. Ebenso variieren die jeweiligen Landesbauverordnungen voneinander und haben ihre eigenen Bestimmungen.
Bauherren sollten sich daher beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt der Gemeinden erkundigen, ob das geplante Projekt genehmigungspflichtig ist und im Zweifelsfall eine kleinere Dachflächenerweiterung wählen. Auf diese Art und Weise lässt sich ein oftmals langwieriges Baugenehmigungsverfahren ersparen und das eigene Bauvorhaben schneller umsetzen.
Quelle: VPB © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Vermieter können weiterhin fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen
Der Bundesgerichtshof entschied in zwei aktuellen Urteilen, dass im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Mieter die fristlose Kündigung weiterhin hilfsweise mit der ordentlichen Kündigung verbunden werden kann (AZ VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).
In beiden Verfahren hatten Mieter jeweils die von ihnen geschuldeten Mieten in zwei aufeinander folgenden Monaten nicht gezahlt. Nachdem die Vermieter die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erklärt hatten, beglichen die Mieter ihre Zahlungsrückstände.
Das Landesgericht Berlin hatte die darauffolgenden Räumungsklagen zunächst abgewiesen, die Urteile wurde jedoch aktuell vom BGH wieder entkräftet: Zahlt der Mieter die Mietrückstände bis zur angegebenen Frist, wird lediglich die fristlose Kündigung unwirksam. Die ordentliche Kündigung bleibt dagegen weiterhin bestehen.
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Steuern & Finanzierung: Baukindergeld: Förderung kann nun beantragt werden
Seit Mitte September sind alle notwendigen Formalitäten zum neuen Baukindergeld erledigt. Ab sofort können Familien und Alleinstehende mit Kindern die neuen Zuschüsse bei der KfW beantragen – rückwirkend zum 1. Januar 2018.
Pro Kind erhalten die Antragssteller für die „Bildung von Wohneigentum“ 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Vor dem Hintergrund gestiegener Immobilienpreise soll das Baukindergeld eine wichtige Finanzierungshilfe auf dem Weg in die eigenen vier Wände darstellen.
Dass die neue Förderung wirkt, hat das Berliner Forschungsinstitut empirica mit aktuellen Zahlen bestätigt: Etwa 58.000 Haushalte können sich durch das Baukindergeld eine eigenes Heim leisten. Was fehlt, sind jedoch die Anreize für junge Menschen und Familien, denen meist das Eigenkapital für einen Immobilienerwerb fehlt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, die Erwerbsnebenkosten zu senken und die finanziellen Hürden kurzfristig abzubauen.
Quelle: LBS
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Urteil: Feuchte Wände müssen saniert werden!
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Wohnungseigentümer beschädigtes Gemeinschaftseigentum sanieren müssen, damit alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihr Sondereigentum nutzen können (AZ V ZR 203/17).
Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer von drei Teileigentumseinheiten verlangt, dass die im Souterrain liegenden Einheiten saniert werden. Die Innen- und Außenwände wiesen massive Durchfeuchtungen auf, die ebenfalls durch zwei Gutachten bestätigt wurden. Als Ursache wurde unter anderem eine fehlende außenseitige Sockelabdichtung benannt. Die Eigentümer lehnten den Antrag auf Sanierung jedoch mehrheitlich ab.
Das Gericht gab nun aktuell den klagenden Wohnungseigentümern Recht. Es widerspräche ordnungsmäßiger Verwaltung, die Sanierung zu verzögern und der Sanierungspflicht des Gemeinschaftseigentums damit nicht nachzukommen.
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Studie: Immer mehr Menschen zieht es ins Umland
Die Wohnungssituation in deutschen Großstädten ist nach wie vor sehr angespannt. Gerade junge Familien stehen oftmals vor der Herausforderung, die hohen finanziellen Mittel für eine der zentral gelegenen Immobilien aufzubringen. Laut einer Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) wundert es da nicht, dass die Einwohnerzahl in den sogenannten Speckgürteln der Städte weiter steigt.
Am deutlichsten wird der Trend in den Top 7 Städten der Bundesrepublik wie München, Berlin oder Hamburg. Besonders in der bayerischen Hauptstadt steigt die Nachfrage im 25 Kilometer entfernt liegenden Umland um 57 Prozent. Eine weitere Erkenntnis: Das Durchschnittsalter ist durch den Zuzug junger Menschen in den Metropolen mit 42,4 Jahren deutlich gesunken, in den umliegenden Regionen liegt es derzeit noch bei durchschnittlich 45,2 Jahren.
Insgesamt wurden 401 Kreise und kreisfreie Städte zwischen 2010 und 2016 ausgewertet. Davon verzeichneten 282 einen Bevölkerungszuwachs. Doch nicht nur im Umland wächst die Bevölkerung, auch in vielen ländlichen Gebieten wurden deutlich mehr Einwohner verzeichnet. Ein Schrumpfen der Einwohnerzahl wurde währenddessen in dünn besiedelten Landkreisen festgestellt.
Quelle: BBSR
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Grundsteuer: Aktuelle Regelung ist verfassungswidrig
Die Regelungen zur Bewertung von Grundvermögen sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Das Festhalten der Bundesregierung an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führe zu erheblichen Ungleichbehandlungen, so die Begründung des Gerichts.
Allerdings warnt bereits der Eigentümerverband Haus & Grund davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Eine solche sei nur durch regelmäßige Neubewertungen der Immobilien denkbar – diese Methode sei jedoch bereits in der Vergangenheit gescheitert. Am Ende solle den Experten zufolge keine höhere Steuerbelastung für die Bürger eingeführt werden.
Haus & Grund spricht sich daher für eine flächenbasierte Grundsteuer aus, bei der ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator als Grundlage dient. Nur diese sei wirklich gerecht und einfach in der Handhabung.
Quelle: Haus & Grund
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Urteil: Immobilienkäufer muss für fällige Sonderumlage zahlen
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Erwerber von Wohn- oder Teileigentum für eine Sonderumlage haftet, die nach dem Eigentümerwechsel fällig wird. Dies gilt auch, wenn die Umlage bereits vor dem Verkauf beschlossen wurde (AZ V ZR 257/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von einem Eigentümer gefordert, der Zahlung einer Sonderumlage nachzukommen. Zur Finanzierung dringender Baumaßnahmen wurde bereits vor Verkauf eine Summe von 60.000 Euro beschlossen, von denen 2.400 Euro auf den neuen Eigentümer entfielen. Der Eigentümer argumentierte jedoch, dass er nicht für Beschlüsse vor dem Erwerb in Haftung genommen werden kann.
Das Gericht entschied jedoch aktuell zugunsten der WEG. Ein Eigentümer muss alle Beitragsvorschüsse leisten, die aufgrund von beschlossenen Wirtschaftsplänen oder Sonderumlagen während seiner Mitgliedschaft fällig werden.
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Waschmaschine & Co: Die besten Haushaltsgeräte im Check
Um die Qualitätsunterschiede bei den wichtigsten Haushaltsgeräten herauszufinden, hat Stiftung Warentest 14.500 Leser nach ihren Erfahrungen mit Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern befragt. Eine interessante Erkenntnis: Altbekannte Namen heißen nicht automatisch gute Qualität. So berichten beispielsweise Besitzer von AEG- oder Bauknecht-Geräten von häufigen Störungen.
Auch wurde in der Umfrage festgestellt, an welchem Bauteil die Defekte am häufigsten vorkommen. Bei Waschmaschinen macht oft die Pumpe Probleme, bei Trocknern ist es das Sieb, der Antrieb oder die Heiztechnik. Insgesamt bemängelten die Besitzer immer wiederkehrende Probleme mit der Elektrotechnik. Die Umfrage zeigt ebenfalls auf, wie viele Geräte einer Altersklasse kaputt gehen oder Störungen melden.
Ein klarer Trend ist jedoch, dass die meisten Kunden mit ihrer „Weißen Ware“ recht zufrieden sind und diese grundsätzlich weiterempfehlen würden. Die Zufriedenheit variiert jedoch abhängig von Gerätetyp und Marke. Die Umfrage Haushaltsgeräte findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/geraetezufriedenheit abrufbar.
Quelle: Stiftung Warentest
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Immobilienmarkt: Wohnungs- und Hauspreise steigen weiter
2017 sind die Preise für Häuser und Wohnungen erneut gestiegen Dies teilt der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse aktuell mit. Wie in den Jahren zuvor sind die niedrigen Zinsen für Immobiliendarlehen und die Knappheit von verfügbarem Bauland die Gründe für diese Entwicklung.
Den Expertenschätzungen zufolge wurden im vergangenen Jahr bis zu 250 Milliarden Euro für Wohnungen, Häuser, Baugrundstücke und Gewerbeflächen bezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von neun Prozent und ein Investitionsvolumen von 237,5 Milliarden Euro.
Interessant dabei ist, dass die Entwicklung nicht nur Immobilien in den beliebten Ballungszentren betrifft, sondern auch Häuser auf dem Land. Zwar sind die Preise in ländlicheren Regionen noch vergleichsweise gering, doch werden diese in vielen Orten ebenfalls anziehen, prognostiziert der Gutachterausschuss. Eine Gefahr für eine Immobilienblase sehen die Experten jedoch nicht, da die Kreditvergabe in Deutschland ordentlich reglementiert ist.
Quelle: Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse
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Bautipp: Brandschutz sollten Bauherren ernst nehmen!
Über den Brandschutz bei Großbauten wurde in jüngster Vergangenheit immer berichtet. Doch auch für Einfamilienhäuser ist er ein wichtiges Thema, das viel zu oft auf die leichte Schulter genommen wird. Dabei ist ein sicherer Brandschutz in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt, erinnert der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).
Ein vorbeugender Brandschutz ist den Bauexperten zufolge überall Vorschrift. Ebenso muss die Sicherheit von Baustoffen, Konstruktionen Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge von Seiten des Architekten gewährleistet sein. Die korrekte technische Umsetzung ist jedoch nicht immer gegeben. Entscheidend ist der zweite Rettungsweg, der für jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen sichergestellt sein muss.
Bauherren sollten also unbedingt bereits bei der Planung auf die Einhaltung des Brandschutzes achten und einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen. So können Planungsfehler frühzeitig behoben und die Sicherheit für alle Bewohner gewährleistet werden.
Quelle: VPB
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Urteil: WEG kann Fahrräder in Wohnung verbieten
Das Landesgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Hausordnung durchaus zulässig sein kann, die den Transport von Fahrrädern in die Wohnungen untersagt. Der Vorwurf einer Diskriminierung gegenüber Besitzern von Rollstühlen oder Kinderwagen sei zudem unbegründet (AZ 36 S 3100/17 WEG).
Im vorliegenden Fall hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass Fahrräder nur in den gemeinschaftlichen Fahrradräumen, auf dem privaten Tiefgaragenplatz oder im Kellerraum abgestellt werden dürfen. Ein Transport in die Wohnungen sei dagegen unzulässig. Ein Wohnungseigentümer hatte diesen Beschluss angefochten, da es im Fahrradraum bereits zu Diebstählen gekommen sei. Zudem fühlte er sich gegenüber Rollstuhlfahrern und Besitzern von Kinderwagen benachteiligt.
Das Gericht entschied, dass die Hausordnung zulässig ist und wies die Klage ab. Zwar werden die Eigentümer durch die Regelung in der Nutzung ihres Sondereigentums beschränkt, doch der Kernbereich des Eigentums sei dadurch nicht betroffen. Die Nutzung von Fahrrädern sei zudem nicht mit der Nutzung eines Rollstuhls oder eines Kinderwagens gleichzustellen.
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Zinswende: Das sollten Hauskäufer beachten!
Die Zeit der Niedrigzinsen könnte sich laut aktuellen Informationen der Landesbausparkassen (LBS) dem Ende zuneigen. Bereits seit einiger Zeit werden in der Europäischen Zentralbank die Forderungen nach einer Zinswende immer lauter. Hinzu kommt, dass der Referenzzins im Interbankengeschäft, der 10-Jahres-MidSwap, mit 1,16 Prozent so hoch war wie zuletzt vor 30 Monaten.
Stets eng verbunden mit einer Wende in der Zinspolitik ist eine Preissteigerung für Immobiliendarlehen. Zukünftigen Hauskäufern wird daher empfohlen, sich bei Kreditverträgen die niedrigen Zinsen von heute abzusichern – beispielsweise über ein Bausparkonto. Hierbei wird der Abschlusszinssatz für das spätere Bauspardarlehen festgelegt und bringt keine unangenehmen Überraschungen mit sich.
Ein Beispiel: Bei einem aktuellen Zins von 1,5 Prozent und 10 Jahren Laufzeit für ein 200.000 Euro-Darlehen fallen monatliche Zinskosten von 250 Euro an. Erhöht sich der Zins auf 2,5 Prozent, fällt die Belastung pro Monat mit 416 Euro bereits deutlich höher aus. Allein durch die Zinssteigerung können sich im Laufe der 10 Jahre also rund 18.000 Euro summieren. Hauskäufer sollten sich daher unbedingt mit der Zinsabsicherung bei ihren Darlehensverträgen beschäftigen und Alternativen prüfen.
Quelle: LBS
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Bautipp: Förmliche Bauabnahme vertraglich vereinbaren
Die Bauabnahme ist juristisch gesehen einer der wichtigsten Schritte im Bauprozess. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme gehen alle Risiken und mögliche Gefahren auf den Bauherren über und er muss alle auftretenden Mängel dem Bauunternehmen gegenüber nachweisen. Vor diesem Hintergrund rät der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), bereits im Bauvertrag eine förmliche Bauabnahme zu vereinbaren.
Wird auf die förmliche Bauabnahme mit einem Termin auf der Baustelle verzichtet, können erhebliche Kosten für die Behebung von Schäden die Folge sein. Die Bauexperten raten daher, die Immobilie bereits vor dem eigentlichen Abnahmetermin von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Liste mit Mängeln zu erstellen. Auch weitere Termine nach der Beseitigung von Mängeln sollten von einem Experten begleitet werden.
Darüber hinaus gilt: Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, können Bauherren eine Zustandsfeststellung des Baus verlangen. Erscheint der Bauherr nicht zu diesem Termin und fehlt unentschuldigt, kann der Bauunternehmer die Feststellung einseitig vornehmen. Dieser Termin sollte laut VPB daher unbedingt wahrgenommen werden.
Quelle: VPB
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Private Eigentümer: Mitten in der Energiewende
Der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund zufolge befinden sich private Haushalte derzeit mitten in der Energiewende. Die Immobilienexperten beziehen sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die einen deutlichen Anstieg des auf erneuerbaren Energien basierenden Verbrauchs belegen.
Untersucht wurde der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der privaten Haushalte zwischen 2010 und 2016. Dabei wurde festgestellt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien um etwa 18 Prozent gestiegen ist, währenddessen der Verbrauch von Heizöl deutlich gesunken ist.
Haus & Grund sieht in dieser Entwicklung eine Bestätigung dafür, dass die Energiewende im Wohngebäudesektor ohne behördlichen Druck gut funktioniert. Die Experten fordern, diesen Weg ohne weitere Regulierungen und Vorschriften auch in Zukunft weiterzugehen und die Freiwilligkeit, Technologieoffenheit sowie die Wirtschaftlichkeit für die Eigentümer als wichtige Eckpfeiler für steigende Sanierungszahlen anzusehen.
Quelle: Haus & Grund
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Urteil: Sanierung verpflichtet nicht zu besserem Schallschutz
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Wohnungseigentümer bei Sanierungsarbeiten keinen verbesserten Schallschutz verlangen können, wenn diese der üblichen Instandsetzung oder Modernisierung dienen (AZ V ZR 276/16).
Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer einer Wohnung ihr Bad saniert und dabei eine Bodenheizung installiert. Der Estrich wurde entfernt und der Fliesenbelag sowie alle Sanitärobjekte erneuert. Die Eigentümerin der darunter liegenden Wohnung beanstandete, dass der Schallschutz sich durch die Sanierung verschlechtert habe und verlangte, den Trittschallschutz den 2012 festgelegten Werten anzupassen.
Der Bundesgerichthof entschied nun aktuell, dass der Schallschutz angepasst werden müsse. Allerdings richtet sich dieser nach den Werten, die bei Errichtung des Hauses gültig waren. Zwar kann die Eigentümerin auf den Schallschutz vor den Sanierungsmaßnahmen bestehen, jedoch keine weitergehende Verbesserung verlangen.
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Hausratversicherung: Mehr Leistung durch neue Tarife
Neue Tarife bieten im Bereich der Hausratversicherung mehr Leistungen und kosten weniger. Das hat das Magazin Finanztest bei einer umfangreichen Untersuchung von 144 Hausrat-Tarifen von 60 Anbietern herausgefunden. Die Analysen haben gezeigt: Es bestehen enorme Preisunterschiede und attraktive Leistungspakete bei Neuverträgen.
Ein Augenmerk haben die Experten auf das Thema der groben Fahrlässigkeit gelegt. Denn ein gekipptes Fenster kann beispielsweise im Schadensfall insbesondere bei Altverträgen den Versicherungsschutz aushebeln. Auch der Wohnort kann ausschlaggebend für den jeweiligen Tarif sein. Besonders in Städten mit vielen Einbrüchen kann die Hausratversicherung teuer werden.
Wer einen Überblick über die leistungsstärksten Tarife erhalten möchte, kann die Finanztest-Analyse nutzen, der eine laufend aktualisierte Datenbank zugrunde liegt. Der Test Hausratversicherung ist zudem in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erhältlich sowie unter www.test.de/hausrat abrufbar.
Quelle: Stiftung Warentest
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Umfrage: Mieter überdurchschnittlich zufrieden mit privaten Einzelvermietern
Private Vermieter sind mit 60 Prozent der größte Anbieter von Mietwohnungen. Ihre Mieter zeigen sich zudem überdurchschnittlich zufrieden mit ihrem Mietverhältnis. Das hat eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ergeben, bei der insgesamt 5.005 Mieter befragt wurden.
Bezogen auf alle Vermietergruppen gaben 37 Prozent der Befragten an, sehr zufrieden zu sein. Deutlich höher liegt die Zufriedenheit bei den privaten Einzelvermietern mit 43,6 Prozent. Lediglich 15,2 Prozent der Mieter sind mit ihrem Vermieter weniger oder gar nicht zufrieden.
Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Haus & Grund sieht in dem Ergebnis eine Bestätigung, dass in Deutschland ein hohes Maß an Zufriedenheit im Mietsektor vorliegt. Diese sei in erster Linie dem Engagement der privaten Vermieter zu verdanken, die sich für ein gutes Mietverhältnis einsetzen.
Quelle: Haus & Grund
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Bauboom: Handwerkerleistungen werden teurer
Historisch niedrige Darlehenszinsen haben dem Baugewerbe einen regelrechten Auftragsboom beschert. Doch durch die hohe Nachfrage nach Handwerkerleistungen müssen sich Haus- und Wohnungseigentümer ebenfalls auf längere Wartezeiten und Preiserhöhungen einstellen, teilt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) aktuell mit.
Rund 60 Prozent aller Handwerksbetriebe kalkulieren laut einer Umfrage von Creditreform mit höheren Preisen für ihre Leistungen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern in beliebten Großstädten rechnet die Branche mit weiterem Wachstum: Der Neubau von 175.000 Wohnungen sei derzeit im Gespräch. Bei den Ein- bis Zweifamilienhäusern bleibe das Wachstum mit rund 100.000 Wohnungen auf einem stabilen Niveau.
Um die vollen Auftragsbücher bewältigen zu können, plant rund ein Drittel der Handwerksbetriebe der Umfrage zufolge eine Aufstockung des Personals in naher Zukunft. Insgesamt 1.142 Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland haben sich an der Umfrage beteiligt, die im Januar und Februar durchgeführt wurde.
Quelle: Creditreform
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Bautipp: Beim Fenstertausch Schimmelbildung vermeiden!
Der Austausch von älteren Fenstern in neue, energieeffiziente Systeme gehört zu den häufigsten Maßnahmen bei der Altbausanierung. Doch gerade bei derartigen energetischen Nachrüstungen sollten Bauherren unbedingt einen Bausachverständigen zu Rate ziehen, teilt der Verband privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit.
Denn durch den Austausch wird die Gebäudehülle dichter und der Luftwechsel weitestgehend unterbunden. Feuchtigkeit kann nicht mehr so wie früher entweichen und Schimmelbildung verursachen. Konsequenterweise muss also bei energetischen Maßnahmen stets eine regelmäßige Belüftung gewährleistet sein – entweder durch regelmäßiges Lüften oder eine entsprechende Belüftungsanlage.
Die Bauexperten empfehlen zudem, regelmäßig Raumtemperatur und Luftfeuchte zu messen. Falls bereits Schimmel erkennbar ist, muss umgehend die Ursache ermittelt und behoben werden. Oftmals liegt der Schaden laut VPB an einer undichten Gebäudehülle, durch die Feuchtigkeit ins Gebäudeinnere gelangen kann.
Quelle: VPB
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Marktbericht: Energieverbrauch privater Haushalte steigt
Aktuellen Berichten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge benötigen Privathaushalte in Deutschland wieder mehr Energie fürs Wohnen. Der Verbrauch stieg 2016 mit 665 Mrd. kWh im Vorjahresvergleich um 1,4 Prozent an. Noch bis 2014 war der Verbrauch rückläufig gewesen.
Die Experten begründen den Anstieg damit, dass die Haushalte heute mehr Energie für die Raumwärme nutzen, auf die mit etwa 70 Prozent der größte Anteil der Haushaltsenergie entfällt. Dabei verzeichneten die erneuerbaren Energien wie Biomasse, Umweltwärme und Solarthermie mit einem Plus von 6,3 Prozent sowie Erdgas mit fünf Prozent Anstieg den größten Zuwachs.
Laut Statistischem Bundesamt ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche seit 2010 zwar deutlich gesunken, dieser Rückgang wurde jedoch durch ein Bevölkerungswachstum von 2,6 Prozent sowie insgesamt kleinere Haushaltsgrößen wieder kompensiert.
Quelle: Destatis
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Urteil: Parken auf WEG-Einfahrt ist unzulässig
In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Dortmund, dass die Einfahrt einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als dauerhafte Parkfläche genutzt werden darf. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsfläche zum Be- und Entladen und darf hierzu nur kurzzeitig befahren werden (AZ 1 S 357/16).
Im vorliegenden Fall hatten WEG-Mitglieder darüber gestritten, wie eine Gemeinschaftsfläche befahren werden darf, die in der Teilerklärung als „Einfahrt“ bezeichnet worden ist. Nachdem die Wohnungseigentümer sowie deren Besucher die Fläche mehrfach als Parkplatz genutzt hatten, verlangten andere Eigentümer, dies zu unterlassen.
Das Gericht entschied, dass das Parken auf der Gemeinschaftsfläche zwar untersagt sei, diese jedoch zum Be- und Entladen befahren werden darf. Ein kurzzeitiges Abstellen ist demnach zulässig, da so der gleichberechtigte Gebrauch von allen Eigentümern gewährleistet sei.
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Küchensanierung: Nicht immer sofort steuerlich abziehbar
In der Regel sind Vermieter daran interessiert, investierte Summen möglichst zeitnah steuerlich abzusetzen. Doch dies ist nicht immer möglich, teilt der LBS Infodienst Recht und Steuern aktuell mit und verweist auf einen aktuellen Fall des Bundesfinanzhofes (AZ IX R 14/15).
Nachdem ein Eigentümer die komplette Küche in seiner Mietwohnung saniert hatte, wollte er die gesamte Summe als Werbungskosten von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort und umfassend steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt lehnte dies jedoch ab und akzeptierte lediglich eine Abschreibung über einen Zeitraum von zehn Jahren im Zuge der AfA.
Der Bundesgerichtshof stimmt aktuell dem Finanzamt zu, da es sich bei dem Investment nicht um einen Erhaltungsaufwand für einen wesentlichen Gebäudebestandteil handele. Die einzelnen Küchenelemente seien vielmehr ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Quelle: LBS
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Studie: Mietpreisbremse hilft nicht bei der Wohnungssuche
Die Mietpreisbremse wirkt in Teilen zwar dem Mietpreisanstieg entgegen, bleibt aber bei der Wohnungssuche ohne jeden Effekt. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Zudem wurde festgestellt, dass sich Vermieter an die allgemeinen Regeln halten und keine rasant steigenden Mieten anstreben.
Der Studie zufolge kann die Mietpreisbremse nur in den Regionen eine Wirkung zeigen, in denen die Mieten in den Vorjahren um mehr als 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind. In Gebieten mit geringeren Steigerungen sei den Analysten zufolge eine Preisdämpfung nicht möglich. Demnach kann das Instrument nur in einem kleinen Teil mietpreisgebremster Regionen eine Wirkung erzielen.
Mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse wiederholt der Vermieterverband Haus & Grund seine Forderung nach einer Abschaffung der Mietpreisbremse. Dieses Instrument ist den Branchenexperten zufolge schlichtweg ungeeignet, bezahlbare Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen. Insbesondere in beliebten Großstädten helfe hierbei lediglich mehr Wohnungsbau, so Haus & Grund.
Quelle: Haus & Grund
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Bautipp: Rohrleitungen ordnungsgemäß dämmen!
Eine nachhaltige Dämmung spielt sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungsprojekten eine entscheidende Rolle, um die Energiebilanz eines Gebäudes zu verbessern. Wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, sollten Bauherren hierbei ebenfalls auf die richtige Dämmung von Rohrleitungen achten.
Denn seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Warmwasser-, Kaltwasser und Heizungszuleitungen gedämmt sein, die auf der Bodenplatte oder auf der Decke über unbeheizten Kellerräumen verlegt werden. Den Bauexperten zufolge werden Arbeiten jedoch nicht immer ordnungsgemäß ausgeführt.
Bauherren sollten daher bei ihren Besuchen auf der Baustelle darauf achten, dass die Rohrleitungen mit dem richtigen Dämmstoff ummantelt sind. Sollten Zweifel aufkommen, empfiehlt der VPB, Fotos zu machen und diese von einem Bausachverständigen prüfen zu lassen.
Quelle: VPB
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Meilenstein: Solarstrom erreicht Windstrom-Preisniveau
Strom aus neu geplanten Solarparks erreicht das Preislevel von Elektrizität, die aus Windparks gewonnen wurde. Damit unterschreiten die Kosten für Stromerzeugung in Öko-Kraftwerken insgesamt erstmals die Stromkosten von neu geplanten Kohlekraftwerken. Dies geht aus aktuellen Angaben der Bundesnetzagentur hervor.
Während der durchschnittliche Zuschlagspreis bei neuen Photovoltaikkraftwerken bei 4,3 Cent pro Kilowattstunde liegt, beträgt er bei Windparks 4,6 Cent. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) ergänzen sich beide Technologien gut und stehen für eine preiswerte, sichere und umweltfreundliche Energiegewinnung, denen in Zukunft noch mehr Verantwortung für das Energiesystem zugesprochen wird.
Insbesondere für Solarenergie fordert BSW-Solar, den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Parks um ein vielfaches zu fördern und Ausbaubremsen zu lösen, damit die Technologie ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten kann.
Quelle: BSW-Solar
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Urteil: Mieterhöhung wird durch drei Zahlungen bestätigt
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Zustimmung für eine Mieterhöhung erfolgt ist, wenn der Mieter dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete gezahlt hat. Der Vermieter kann im Gegenzug nicht auf eine schriftliche Zustimmung bestehen (AZ VIII ZB 74/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihre Mieterin aufgefordert, der Mieterhöhung per schriftlichem Dokument zuzustimmen. Die Mieterin hatte jedoch bereits drei Monate die erhöhte Miete vorbehaltlos gezahlt und reichte ihre Zustimmung im darauffolgenden Monat nach. Die Vermieterin weigerte sich anschließend, die entstandenen Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen und legte Beschwerde ein.
Das Gericht erklärte nun aktuell, dass die Vermieterin die Kosten für den Rechtsstreit selbst tragen muss. Durch die dreimalige Zahlung der erhöhten Miete sah der BGH ihren Anspruch auf Zustimmung als erfüllt an.
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Frisch auf den Tisch: Gemüseanbau für alle Gärten und Balkone
Frisches Gemüse kann jeder anbauen und ein Küchengarten kann die unterschiedlichsten Größen und Varianten haben. Ob im Garten, im Hochbeet, auf dem Balkon oder Fensterbrett – der eigene Salat oder die Kräuter zum Würzen gedeihen sogar auf kleinsten Flächen. Mit einem neuen Ratgeber zeigt Stiftung Warentest verschiedene Möglichkeiten zum eigenen Gemüsegarten auf.
Die neue Broschüre enthält alles Wissenswerte über die Auswahl der Pflanzen über die Planung bis hin zur Pflege und Ernte. Für Einsteiger und erfahrene Gartenfreunde gibt es wertvolle Ratschläge und einfache Rezepte für Vitaminquellen. Neben Informationen zu den verschiedenen Gemüsesorten erhält der Leser Tipps für neue Gerichte.
Küchengarten hat 144 Seiten und ist im Handel erhältlich oder kann online unter www.test.de/kuechengarten bestellt werden.
Quelle: Stiftung Warentest
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Bautipp: Vor Vertragsabschluss Baugrund untersuchen!
Ob Keller oder Bodenplatte – jedes Haus muss sicher gegründet werden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit. Entscheidend ist, dass die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist und ein Baugrundgutachten erstellt wurde. Denn dieses liefert die Basis für die weitere Bauplanung.
Doch auch wenn ein Gutachten vorliegt, sollten Bauherren sich nicht allein mit der Vorlage zufrieden geben, sondern auf die Ergebnisse achten. Demnach macht es den VPB-Experten zufolge keinen Sinn, die Bauplanung vor dem Gutachten zu erstellen. Denn je nach Beschaffenheit des Baugrunds können Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich variieren. Liegt bei Vertragsabschluss noch kein Gutachten vor, sehen sich Bauherren gegebenenfalls mit Nachträgen und Zusatzkosten konfrontiert.
Zwar haben Eigentümer nach dem neuen Bauvertragsrecht seit Anfang 2018 das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen, doch handelt es sich hierbei um ein kompliziertes Verfahren. In jedem Fall sollten Bauherren die berechneten Kubikmeter Aushub mit den vertraglich vereinbarten Posten vergleichen, bevor sie die Rechnung anweisen. Handschriftlich geänderte Lieferscheine oder abweichende Lieferscheine des Fuhrunternehmens sollten ebenfalls nicht akzeptiert werden.
Quelle: VPB
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Studie bestätigt: Wärmepumpen sind wichtigste Heiztechnik der Zukunft
In einer aktuellen Langzeitbeobachtung hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) die Effizienz von Wärmepumpen im Gebäudebestand bestätigt. Die Ergebnisse haben gezeigt: Im Vergleich zu einem früheren Projekt hat sich die Effizienz der Luft/Wasser-Wärmepumpen um etwa 20% gesteigert.
Nach wie vor werden Heizung und Warmwasser weitestgehend von fossilen Energien abgedeckt. Experten sehen daher enormes Potenzial, alternative Umweltenergien für Heizzwecke nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund hat das Forschungsinstitut angekündigt, seine Aktivitäten in diesem Bereich massiv auszubauen, unter anderem mit Konzepten für Wärmepumpenkonzepte in Mehrfamilienhäusern.
Laut ISE soll die Heiztechnik bis 2050 65 bis 90 Prozent der Niedertemperaturwärme in Gebäuden bereitstellen. Insbesondere die neue Generation von Anlagen, die in den vergangenen Jahren installiert wurden, weisen eine deutlich höhere Produktivität auf.
Quelle: ISE
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Betriebskostenabrechnung: Nachweis über Richtigkeit ist Vermietersache
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Nachweis über eine korrekt erstellte Betriebskostenabrechnung zu den Pflichten des Vermieters gehört, wenn Mieter diese als fehlerhaft beanstanden. Hierzu ist er verpflichtet, die Ablesebelege aller anderen Mietparteien zur Einsicht zur Verfügung zu stellen (AZ VIII ZR 189/17).
Im vorliegenden Fall hatten sich Mieter geweigert, eine Nachzahlung von 200 Euro für in der Betriebskostenabrechnung enthaltene Heizkosten zu leisten. Von 2013 auf 2014 erhöhten sich diese von 3.500 auf 3.900 Euro. Die Mieter erklärten diese Erhöhung für nicht plausibel und verlangten, die Ablesebelege aller Wohnungen einzusehen.
Nachdem Amts- und Landgericht der Zahlungsaufforderung zugestimmt hatten, gab der Bundesgerichtshof nun aktuell den Mietern recht. Bei einer Nachforderung von Betriebskosten liegt die Darlegungspflicht und Beweislast beim Vermieter. Solange die Einsicht in alle Belege verweigert wird, muss auch keine Nachzahlung geleistet werden.
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Hausratversicherung: Wer haftet wofür?
Wer eine Versicherung für sein Haus abschließt, hofft darauf, dass der Schaden niemals eintritt. Denn auch wenn augenscheinlich alle Risiken abgesichert sind, können sich gerichtliche Auseinandersetzungen jahrelang um die Frage drehen, welche Schäden wirklich abgedeckt sind. Um Hausbesitzern hierbei eine praktische Hilfestellung zu bieten, hat die LBS einen Ratgeber mit Beispielfällen erarbeitet.
Der Ratgeber enthält neun Fälle von Einbruchsdiebstählen, Wasserschäden sowie Nachbarschaftshilfe. So wird beispielsweise ein Fall dokumentiert, bei dem eine Hausratversicherung ihre Entschädigungssumme bei Diebstahl auf bis zu 20.000 Euro beschränkt hatte. Im vorliegenden Fall entwendeten die Einbrecher jedoch teure Armbanduhren im Wert von 90.000 Euro. Mit einer Erstattung von 35.000 Euro erklärte die Versicherung, bereits kulant gewesen zu sein. Der Zivilsenat gab hierbei der Versicherung recht.
In einem anderen Fall übernahm ein Eigentümer die Gartenbewässerung seines Nachbarn. Nachdem er vergessen hatte, die Wasserzufuhr abzudrehen, kam es zu einem erheblichen Schaden am Haus. Der Bundesgerichthof entschied jedoch, dass der Beklagte nicht für den Schaden aufkommen muss, da kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festzustellen gewesen war. Weitere Informationen sind unter lbs.de erhältlich.
Quelle: LBS
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Wohnungsmarkt: Mietpreise steigen bundesweit um 4,5 Prozent
Die Mieten bei Neuverträgen sind im Jahr 2017 um 4,5 Prozent auf durchschnittlich 7,99 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR). Damit hat sich die Preisentwicklung nur gering abgeschwächt: Im Vorjahresvergleich waren die Mieten um 4,9 Prozent gestiegen.
Besonders stark zogen die Mieten in den Metropolen Deutschlands wie München, Frankfurt am Main und Stuttgart an. Mit 16,65 Euro pro Quadratmeter führt die bayerische Hauptstadt jedoch die Liste der teuersten Mieten an. Frankfurt folgt mit 13,09 Euro und Stuttgart belegt mit 12,62 Euro den dritten Platz.
Wer jedoch etwas außerhalb der beliebten Großstädte sucht, kann auf deutlich geringere Angebotsmieten zurückgreifen. In ländlichen Gegenden werden Wohnungen bereits für weniger als 4,50 Euro pro Quadratmeter inseriert.
Quelle: BBSR
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Bautipp: Nachrüsten beim Altbau bedenken!
Wer ein Bestandsgebäude kauft, das bis zum 1. Februar 2002 noch bewohnt wurde, sollte sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Grundbucheintragung über seine Nachrüstpflichten informieren. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu finden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit.
Konkret bedeutet das für die neuen Eigentümer: Alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen in ungeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Auch die jeweils obersten Geschossdecken, die beheizten von unbeheiztem Raum trennt, müssen mit einer Dämmung versehen werden. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die Decken zwischen Wohnraum und Dachbodengeschoss.
Darüber hinaus müssen alle flüssig oder gasförmig befeuerten Heizkessel mit über 30 Jahren Betriebszeit ausgetauscht werden. Eine Ausnahme bilden Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. In der Regel finden Käufer einen Hinweis auf ihre Nachrüstpflichten im Energieausweis des Gebäudes. Die Nachrüstpflichten gelten darüber hinaus ebenfalls für Erben einer Immobilie.
Quelle: VPB
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Energiesanierung: Wärmedämmung und Brandschutz schließen sich nicht aus
Wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN) mitteilt, ist eine energetische Sanierung durchaus mit einem ausreichenden Brandschutz vereinbar. Nach mehreren Brandfällen im In- und Ausland war insbesondere die Verwendung von Polystrol im Gebäudebau und besonders bei Fassadendämmungen scharf kritisiert worden.
Führende Brandexperten warnen jedoch anlässlich eines Treffens des DEN sowie der Führung der Feuerwehr Frankfurt / Main vor voreiligen Schlüssen. Bei den verwendeten Materialien sei vor allem die Geschwindigkeit des Abbrennens entscheidend – ein striktes Verbot von brennbaren Materialien durch falsch verstandenen Aktionismus sei nicht zielführend.
Wichtig für Eigentümer sei, dass sich sowohl nicht brennbare als auch normal entflammbare Materialien für die Dämmung und den Bau von Gebäuden eignen – vorausgesetzt ein ausreichender Brandschutz ist Teil einer sorgfältigen Planung. So sollten beispielsweise nicht brennbare Materialien stets bei Hochhäusern und im Erdgeschoss zum Einsatz kommen.
Quelle: DEN
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Urteil: Eigentümer haftet bei Brand durch Handwerker
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Eigentümer für Schäden aufkommen muss, die in Folge von Reparaturarbeiten durch einen Handwerksbetrieb an seinem Haus verursacht wurden. Dies gilt ebenfalls für Schäden am Nachbarhaus (AZ V ZR 311/16).
Im vorliegenden Fall hatten Hauseigentümer einen Dachdeckerbetrieb beauftragt, Reparaturen am Flachdach ihres Hauses durchzuführen. Bei den Heißklebearbeiten verursachte der Handwerker schuldhaft einen Brand, der das gesamte Haus zerstörte und ebenfalls das angebaute Nachbarhaus beschädigte. Anschließend forderte die Versicherung der Nachbarin von den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümer Ersatz, da der zur Zahlung verurteilte Dachdecker Insolvenz angemeldet hatte.
Das Gericht entschied nun, dass die Erben der ehemaligen Eigentümer den Schaden ersetzen müssen. Der Versicherung stehe, so das Urteil, ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu.
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Energiesparlampen: Nicht auf Billigware setzen!
Seit der Abschaffung der herkömmlichen Glühbirne sind Energiesparlampen in nahzu jedem Haushalt im Einsatz. Doch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt aktuell vor Billigst-Energiesparlampen, da diese einen zu hohen Quecksilberanteil vorweisen können. Die Warnung basiert auf einer aktuellen Laboruntersuchung, bei der sich 65 Überschreitungen des gesetzlich vorgeschriebenen Quecksilberwertes ergaben.
Zwar sind die Lampen im Normalbetrieb ungefährlich, gehen sie jedoch zu Bruch, kann das gesundheitsschädliche Quecksilber freigesetzt werden. Die Ursache für die zahlreichen Überschreitungen sehen die Umweltexperten in kostensparenden und unpräzisen Produktionsverfahren der Hersteller. Dadurch gerate eine an sich klimaschonende Lichttechnologie in Verruf und sei nicht zielführend, so die DUH weiter.
Da jedoch von Seiten der zuständigen Bundesländer sowie der betroffenen Hersteller keine Eigeninitiative festzustellen ist, plant die DUH weitere Untersuchungen, um die juristische Basis für eine rechtliche Verfolgung zu schaffen. Verbaucher sollten auf zertifzierte Produkte mit qualifizierten Herstellungsverfahren setzen.
Quelle: DUH
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