Leben & Wohnen

Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen

Auf welche Aspekte Mieter bei der Wohnungssuche achten und wie sie Energiefresser enttarnen können, verrät das Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen „enercity“. Mieter sollten die Wohnung unter anderem im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten, den Zustand von Fenstern und Türen und auf Schimmelbildung prüfen. Darüber hinaus können sie sich über den Zustand der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die Rohrisolierung informieren. Ebenso lohnt sich laut enercity ein Blick auf den Energieausweis und die Erfassung des Energie- und Warmwasserverbrauchs.

Bei der Wahl der Wohnung könne so zum Beispiel auf die Lage innerhalb des Hauses geachtet werden. Wohnungen die inmitten anderer Wohnungen liegen, kühlen nicht so schnell aus wie solche mit Außenwänden. Auch für Wohnungen, die über dem Keller oder im Dachgeschossen liegen, wird laut enercity gegebenenfalls mehr Heizwärme benötigt, da sie Kälte aufnehmen beziehungsweise durch schlechte Isolierungen Wärme verlieren können. Ob Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, lasse sich durch einen einfachen Test herausfinden: Lässt sich ein eingelegtes Blatt Papier aus einem geschlossenen Fenster oder einer geschlossenen Türe ziehen, funktionieren die Dichtungen nicht richtig.

Auf Schimmelbildung sollte man bei Wohnungsbesichtigungen insbesondere an Ecken und an den Rolllädenkästen achten. Bei der Heizungsanlage sollte geprüft werden, ob es sich um ein modernes, intelligentes System handelt oder die Wohnung noch über eine alte Anlage verfügt. Durchlauferhitzer und Wasserboiler sollten außerdem nicht älter als acht Jahre alt sein, damit die Warmwasserbereitung nicht zur Kostenfalle wird. Wohnungsinteressenten können bei der Besichtigung zudem einen Wasserhahn aufdrehen. Wird das Wasser nicht innerhalb von zehn Sekunden 40 bis 50 Grad warm, könnte das auf schlecht isolierte Rohre hindeuten. Zudem lassen Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+ bis B auf einen niedrigen Endenergieverbrauch schließen und mit eigenen Stromzählern in der Wohnung lässt sich Energieverbrauch gut im Blick halten.

Quelle und weitere Informationen: enercity.de
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Leben & Wohnen: Urteil: Warum ein anstößiger Straßenname für eine juristische Auseinandersetzung sorgte

In der Regel sind Straßennamen hierzulande kein Grund für Streitigkeiten. In Köln allerdings schon: Hier sorgte die Benennung einer Straße für großen Unmut. Am Ende musste sogar das Gericht darüber entscheiden. 

Konkret ging es um eine Grundstückeigentümerin, die ein Haus in einem neugebauten Gebiet besaß. Da die Straße zum Anwesen noch keine Bezeichnung hatte, suchte man in der zuständigen Bezirksvertretung nach einem Namen. Nach langen Beratungen entschlossen sich die Gemeindevertreter für „Am Lusthaus“. Diese Straßenbezeichnung sorgte bei der Eigentümerin jedoch für große Empörung, denn sie wollte mit diesem anstößigem Namen nicht in Verbindung gebracht werden. Sie klagte daher beim zuständigen Gericht gegen diese Straßenbenennung.
 
Das dafür zuständige Verwaltungsgericht Köln wies die Klage jedoch ab (AZ: 20 K 3900/14). In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter hervor, dass der Beschluss korrekt beschlossen wurde und die Bezirksvertretung bei ihren Entscheidungen einen gewissen Entscheidungsspielraum besitzt. Dass sich am Ende für diesen Namen entschieden wurde, lag primär an seinem historischen Bezug: Ganz in der Nähe befand sich früher ein Herrenhaus mit dem Namen „Lusthaus“.
 
Quelle: VG Köln © photodune.net

Leben & Wohnen: Was Verbraucher bei einem Kamin beachten sollten

Ein knisterndes Feuer im Kamin ist vor allem in der kalten Jahreszeit ein schöner Anblick. Zusätzlich erwärmt er mehrere Räume und reduziert so die Heizkosten. Doch laut Landesumweltamt NRW birgt ein Kamin bei falscher Nutzung zahlreiche Gefahren.

325.000 Kamine wurden laut Fachverband Heiz- und Kochgeräte im Jahr 2018 an die Verbraucher verkauft. Bei der Nutzung kommt es aber immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern. So weist das Landesumweltamt aus Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass niemals feuchtes Holz verwendet werden sollte. Denn dieses lässt sich nur schwer entzünden, pustet übermäßig viel Rauch frei und kann sich unter Umständen auch an den Wänden des Kamins festsetzen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Kaminbrand. Auch Papier und Pappe haben in einem Kamin nichts zu suchen, da sie viel zu viel Asche und Feinstaub produzieren.

Damit das Holz später im Kamin ordentlich brennt und keine Rauchschwaden produziert, empfehlen die Experten Holz zu verwenden, dass eine Mindest-Lagerung aufweist: Pappeln und Fichten sollten ein Jahr, Linden, Erlen und Birken ein bis zwei Jahre, Buchen, Eschen sowie Obstbäume zwei Jahre und Eichenholz mindestens zwei bis drei Jahre ruhen. Neben trockenem Holz dürfen auch Presslinge aus Holz für die Befeuerung genutzt werden. 

Quelle: Landesumweltamt NRW
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Leben & Wohnen: Urteil: Wer haftet bei einem Glätteunfall vor dem Haus?

Hat die Kommune einen Eigentümer nicht dazu verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor dessen Haus von Eis und Schnee zu räumen, haftet dieser auch nicht bei einem Glätteunfall. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil nochmals fest (AZ VIII ZR 255/16).

Anlass für dieses Urteil war ein Fall aus München. Eine Mieterin war auf einen schmalen, nicht geräumten Streifen des Gehwegs vor ihrem Haus bei Glätte gestürzt und verletzte sich dabei am rechten Knöchel. Die Hausbesitzerin hatte keine Gehwegräumung vorgenommen, da dies, so die Eigentümerin, die Stadt München übernehme. Die hatte den öffentlichen Gehweg zwar mehrmals von Eis und Schnee befreit, aber nicht auf ganzer Breite. So blieb ein schmaler, nicht geräumter Streifen übrig, der am Ende der Mieterin zum Verhängnis wurde. Die Geschädigte sah die Eigentümerin in der Schuld und verklagte diese daher auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.

Da die Klage der Mieterin in allen Instanzen erfolglos blieb und diese in Revision ging, musste am Ende der Bundesgerichtshof über diesen Fall befinden. Die zuständigen Richter am BGH entschieden nun, dass ein Grundstückseigentümer nicht dazu verpflichtet ist, den Gehweg vor seinem Haus von Schnee und Eis zu räumen, so lange die dafür zuständige Gemeinde dem Eigentümer nicht die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat. Solange dies nicht geschieht, haftet der Eigentümer auch nicht bei Unfällen Dritter.

Quelle: BGH
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Waschmaschine & Co: Die besten Haushaltsgeräte im Check

Um die Qualitätsunterschiede bei den wichtigsten Haushaltsgeräten herauszufinden, hat Stiftung Warentest 14.500 Leser nach ihren Erfahrungen mit Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern befragt. Eine interessante Erkenntnis: Altbekannte Namen heißen nicht automatisch gute Qualität. So berichten beispielsweise Besitzer von AEG- oder Bauknecht-Geräten von häufigen Störungen.

Auch wurde in der Umfrage festgestellt, an welchem Bauteil die Defekte am häufigsten vorkommen. Bei Waschmaschinen macht oft die Pumpe Probleme, bei Trocknern ist es das Sieb, der Antrieb oder die Heiztechnik. Insgesamt bemängelten die Besitzer immer wiederkehrende Probleme mit der Elektrotechnik. Die Umfrage zeigt ebenfalls auf, wie viele Geräte einer Altersklasse kaputt gehen oder Störungen melden.

Ein klarer Trend ist jedoch, dass die meisten Kunden mit ihrer „Weißen Ware“ recht zufrieden sind und diese grundsätzlich weiterempfehlen würden. Die Zufriedenheit variiert jedoch abhängig von Gerätetyp und Marke. Die Umfrage Haushaltsgeräte findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter  www.test.de/geraetezufriedenheit abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest

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Hausratversicherung: Mehr Leistung durch neue Tarife

Neue Tarife bieten im Bereich der Hausratversicherung mehr Leistungen und kosten weniger. Das hat das Magazin Finanztest bei einer umfangreichen Untersuchung von 144 Hausrat-Tarifen von 60 Anbietern herausgefunden. Die Analysen haben gezeigt: Es bestehen enorme Preisunterschiede und attraktive Leistungspakete bei Neuverträgen.

Ein Augenmerk haben die Experten auf das Thema der groben Fahrlässigkeit gelegt. Denn ein gekipptes Fenster kann beispielsweise im Schadensfall insbesondere bei Altverträgen den Versicherungsschutz aushebeln. Auch der Wohnort kann ausschlaggebend für den jeweiligen Tarif sein. Besonders in Städten mit vielen Einbrüchen kann die Hausratversicherung teuer werden.

Wer einen Überblick über die leistungsstärksten Tarife erhalten möchte, kann die Finanztest-Analyse nutzen, der eine laufend aktualisierte Datenbank zugrunde liegt. Der Test Hausratversicherung ist zudem in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erhältlich sowie unter www.test.de/hausrat abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest
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Energiesparlampen: Nicht auf Billigware setzen!

Seit der Abschaffung der herkömmlichen Glühbirne sind Energiesparlampen in nahzu jedem Haushalt im Einsatz. Doch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt aktuell vor Billigst-Energiesparlampen, da diese einen zu hohen Quecksilberanteil vorweisen können. Die Warnung basiert auf einer aktuellen Laboruntersuchung, bei der sich 65 Überschreitungen des gesetzlich vorgeschriebenen Quecksilberwertes ergaben.

Zwar sind die Lampen im Normalbetrieb ungefährlich, gehen sie jedoch zu Bruch, kann das gesundheitsschädliche Quecksilber freigesetzt werden. Die Ursache für die zahlreichen Überschreitungen sehen die Umweltexperten in kostensparenden und unpräzisen Produktionsverfahren der Hersteller. Dadurch gerate eine an sich klimaschonende Lichttechnologie in Verruf und sei nicht zielführend, so die DUH weiter.

Da jedoch von Seiten der zuständigen Bundesländer sowie der betroffenen Hersteller keine Eigeninitiative festzustellen ist, plant die DUH weitere Untersuchungen, um die juristische Basis für eine rechtliche Verfolgung zu schaffen. Verbaucher sollten auf zertifzierte Produkte mit qualifizierten Herstellungsverfahren setzen.

Quelle: DUH
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Umfrage: Schnelles Internet gehört zur Grundversorgung

Worauf legen Wohnungs- und Hausinteressenten bei ihrer Immobilienwahl Wert? Um diese Frage zu beantworten, hat die Landesbausparkasse (LBS) eine aktuelle Studie veröffentlicht. Den Ergebnissen der Befragung „Wohnwünsche 2017“ zufolge wünschen sich 81 Prozent der Bürger in Nordrhein-Westfalen eine gute Erreichbarkeit von Läden und Geschäften.

Eine schnelle Internetverbindung wurde mit 80 Prozent als nahezu gleichwertig gewertet. Dabei ist älteren Menschen ein guter Online-Zugang besonders wichtig: Sie nennen das Internet noch vor einer guten medizinischen Versorgung. Diese folgt auf Platz drei.

Die Analyse hat zudem gezeigt, dass eine schnelle Verbindung besonders in Mittel- und Kleinstädten geschätzt wird. 84 Prozent der künftigen Bewohner nannten das Internet als wichtiges Kriterium für die Wohnungssuche.

Quelle: LBS
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Wohnen im Denkmal: LBS gibt Tipps für Eigentümer

Historische Gebäude bieten eine besondere Wohnatmosphäre. Zudem wird der Erhalt von denkmalgeschützten Häusern staatlich gefördert. Allerdings sind Eigentümer an gewisse Auflagen gebunden und können nicht immer ihre Ideen realisieren. In einer Sonderausgabe hat der LBS Infodienst Recht und Steuern die wichtigsten Erkenntnisse aus neuen Gerichtsfällen zusammengefasst.

So sind beispielsweise Solaranlagen auf Denkmalgebäuden ein häufig umstrittenes Thema vor Gericht. In einem aktuellen Fall entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die privaten ökonomischen/ökologischen Interessen durchaus berücksichtigt werden müssen und genehmigten die Anlage. Ein anderer Fall beschäftigte sich mit der Aufstockung eines Hauses um eine gesamte Etage. Diese wird zwar oft als ein unübersehbarer Eingriff in das Erscheinungsbild angesehen, doch erlaubte das zuständige Verwaltungsgericht den Anbau. Der „Aussagewert des Ensembles“ werde durch das zusätzliche Geschoss nicht tangiert.

Grundsätzlich gilt: Übersteigen die Kosten zur Erhaltung des Kulturdenkmals die Grenzen des Zumutbaren für den Eigentümer, muss verstärkt Rücksicht auf dessen Interessen genommen werden. So genehmigte beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt einem Eigentümer, sein Dach nur einseitig zur Straße hin mit naturroten „Berliner Bibern“ aus Ton eindecken zu müssen, um den optischen Eindruck zu wahren.

Weitere Fallbeispiele sind unter www.lbs.de abrufbar.

Quelle: LBS
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Leben ohne Schadstoffe: Neuer Ratgeber von Stiftung Warentest

Schadstoffe sind heute nahezu in allen Materialien zu finden. Ob Schimmel in den Wänden, giftige Stoffe in Böden und Baumaterialien oder auch gesundheitsschädlicher Hausstaub – um Schadstoffe und andere gesundheitsgefährdende Einflüsse weitestgehend zu vermeiden, hat Stiftung Warentest einen neuen Ratgeber „Gesundes Wohnen“ herausgebracht.

Die Broschüre gibt Aufschluss darüber, worauf es beim gesunden Wohnen ankommt. Von der Auswahl natürlicher Baustoffe bei Neubau oder Sanierung, über den Verzicht auf chemische Reinigungsmittel bis hin zu Empfehlungen für Zimmerpflanzen, die das Raumklima verbessern, werden sämtliche Themenbereiche abgedeckt. Zudem liefert der Ratgeber wertvolle Tipps bei Schimmelbefall und bietet praktische Checklisten und Testergebnisse auf einen Blick.

Gesundes Wohnen hat 176 Seiten und ist zum Preis von 19,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online unter www.test.de/gesund-wohnen bestellt werden.

Quelle: Stiftung Warentest
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Wohntipp: Parkett-Verlegung kann Räume optisch vergrößern

Wie der Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) aktuell mitteilt, kann das Verlegemuster von Parkett die optische Wirkung eines Raumes beeinflussen. Je nachdem, in welche Richtung die Parkettstäbe und Dielenelemente verlegt werden, kann sich die Optik eines Raumes verlängern oder verbreitern.

Ein Beispiel: Zeigen die Dielen ein Fischgrätenmuster in Längsrichtung, hebt dieses die Länge des Raumes hervor. Werden sie quer angeordnet, wird die Breite unterstrichen. Für einen langen, schmalen Raum, empfehlen die Experten also ein quer verlaufendes Muster, um diesen gleichmäßiger erscheinen zu lassen.

Ebenso können Holzböden aus kleinen Elementen wie Mosaik-Parkett eine Fläche optisch vergrößern. Neutrale Muster wie beispielsweise Kassettenböden, Würfel- und Flechtmuster betonen große Flächen und gliedern den Raum optisch.

Quelle: Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp)
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Heimkino: Stiftung Warentest gibt Tipps für die Einrichtung

Heimkinos liegen im Trend. Immer Haushalte richten sich ihr privates Kino in den eigenen vier Wänden ein. Vor diesem Hintergrund hat Stiftung Warentest Equipment und Soundsysteme getestet, um Verbrauchern praktische Tipps für die Einrichtung zu geben. Das Fazit der 208-seitigen Broschüre: Auch günstige Systeme liefern Top-Qualität!

In dem aktuellen Ratgeber erfahren Heimwerker, wie man durch kleine Tricks große Wirkung in Sachen Klang und Sound erzielen kann. Beispielsweise erfährt man, wie Lautsprecher richtig aufgestellt und die Geräte optimal an den AV-Receiver angeschlossen werden müssen sowie neueste Infos zum Thema 3D-Sound.

Hinzu kommen aktuelle Produktempfehlungen für Boxen, TV-Geräte und ein komplettes Kapitel zum Thema Streaming-Dienste. Die Broschüre „Heimkino und Sound“ ist für 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter  www.test.de/heimkino-buch.

Quelle: Stiftung Warentest

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