Politik & Wirtschaft

Einbruchschutz: Bund erweitert Förderprogramm für Mieter und Eigentümer

Um Mietwohnungen und Häuser besser gegen Einbrüche zu schützen, haben das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen ausgeweitet. Bereits seit März können Zuschüsse ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro beantragt werden – nun sinkt das Mindestinvestitionsvolumen auf 500 Euro, für die 10 Prozent der investierten Mittel erstattet werden.

2016 wurden über 40.000 Förderzuschüsse für den Einbruchschutz gewährt. Die meisten Maßnahmen konzentrierten sich auf einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstungssysteme für Fenster. Die Möglichkeit, für Einbruchschutz-Maßnahmen Förderkredite mit guten Zinssätzen zu beantragen, besteht bereits seit Ende 2016.

Den Förderantrag können Hauseigentümer und Mieter auf dem Online-Portal der KfW stellen. Die Förderzusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Augenblicke. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.kfw.de/einbruchschutz erhältlich.

Quelle: KfW
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Haus & Grund: Steuerentlastung für Haus- und Wohnungseigentümer geplant

Wie die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund aktuell mitteilt, weisen die ersten Sondierungsgespräche von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf eine positive Entwicklung in der Finanzpolitik hin. Bei den veröffentlichten Eckpunkten der Verhandlungen wurden unter anderen Steuerentlastungen für Immobilienbesitzer genannt.

Für Haus & Grund gehen die Gespräche in die richtige Richtung, da insbesondere Haus- und Wohnungsbesitzer zu 90 Prozent aus Eigenkapital finanzieren und daher steuerlich deutlich entlastet werden müssten. Insgesamt fehle es Investoren an Spielraum für Investitionen und neue Wohngebäude.

Dazu ist es im Zuge der Energiewende den Branchenexperten zufolge wichtig, die Konditionen für Energiesanierungen bei bestehenden Wohngebäuden zu verbessern. Neben Steuerentlastungen sollten daher auch steuerliche Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung eingesetzt werden, um Eigentümern ohne großes Eigenkapital den Zugang zu KfW-Krediten zu ermöglichen.

Quelle: Haus & Grund Deutschland
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Hausbau: Neues Gesetz soll Radonkonzentrationen verhindern

Eine kürzlich verabschiedete Novelle des Strahlenschutzgesetzes soll Hauseigentümer und Mieter vor einer Belastung durch Radonstrahlung schützen. Als radioaktives Edelgas tritt Radon aus dem Erdboden aus und kann sich aufgrund seiner Beschaffenheit leicht in Gebäuden anreichern.

Erstmals wird die Radonbelastung im Zuge des novellierten Gesetzes erfasst. Bis Ende 2018 sollen neue Verordnungen die gesetzlichen Vorgaben konkret definieren. So soll zukünftig ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen Auskunft geben. Der Handlungsbedarf war Experten zufolge hoch, da das Einatmen von Radon das Risiko einer Lungenkrebserkrankung mit sich bringen kann.

Begleitend zu dem Gesetz empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen Maßnahmenkatalog, um den Radon-Eintritt in Gebäude zu verhindern oder zu erschweren. In neu geplanten Häusern sollen zukünftig Radonkonzentrationen in Wohnräumen von 100 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschreiten. Öffnungen für Hauseinführungen müssten zudem nicht nur wasser-, sondern auch gasdicht geplant werden.
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