Steuern & Finanzierung

Steuern & Finanzierung: Steuererklärung: Baukosten sind keine Handwerkerkosten

Dienstleistungen rund ums Haus können bis zu 4.000 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, Pflegedienste oder auch Handwerkerarbeiten, wenn die Leistungen offiziell beauftragt wurden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
 
Dies gilt allerdings nicht für Grundstückseigentümer, die einen Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Wasserleitung entrichten mussten und diesen als Handwerkerkosten steuerlich geltend machen wollen. Dies teilt das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest mit Bezug auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes mit (AZ VI R 18/16).
 
Anders sieht es aus, wenn das eigene Grundstück an das öffentliche Wasserverteilungsnetz  angeschlossen werden muss. Diese Arbeiten und Kosten gehören direkt zum Haushalt dazu und können vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.
 
Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Steuern & Finanzierung: Baukindergeld: Förderung kann nun beantragt werden

Seit Mitte September sind alle notwendigen Formalitäten zum neuen Baukindergeld erledigt. Ab sofort können Familien und Alleinstehende mit Kindern die neuen Zuschüsse bei der KfW beantragen – rückwirkend zum 1. Januar 2018.

Pro Kind erhalten die Antragssteller für die „Bildung von Wohneigentum“ 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Vor dem Hintergrund gestiegener Immobilienpreise soll das Baukindergeld eine wichtige Finanzierungshilfe auf dem Weg in die eigenen vier Wände darstellen.

Dass die neue Förderung wirkt, hat das Berliner Forschungsinstitut empirica mit aktuellen Zahlen bestätigt: Etwa 58.000 Haushalte können sich durch das Baukindergeld eine eigenes Heim leisten. Was fehlt, sind jedoch die Anreize für junge Menschen und Familien, denen meist das Eigenkapital für einen Immobilienerwerb fehlt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, die Erwerbsnebenkosten zu senken und die finanziellen Hürden kurzfristig abzubauen.

Quelle: LBS
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Grundsteuer: Aktuelle Regelung ist verfassungswidrig

Die Regelungen zur Bewertung von Grundvermögen sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Das Festhalten der Bundesregierung an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führe zu erheblichen Ungleichbehandlungen, so die Begründung des Gerichts.

Allerdings warnt bereits der Eigentümerverband Haus & Grund davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Eine solche sei nur durch regelmäßige Neubewertungen der Immobilien denkbar – diese Methode sei jedoch bereits in der Vergangenheit gescheitert. Am Ende solle den Experten zufolge keine höhere Steuerbelastung für die Bürger eingeführt werden.

Haus & Grund spricht sich daher für eine flächenbasierte Grundsteuer aus, bei der ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator als Grundlage dient. Nur diese sei wirklich gerecht und einfach in der Handhabung.

Quelle: Haus & Grund
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Zinswende: Das sollten Hauskäufer beachten!

Die Zeit der Niedrigzinsen könnte sich laut aktuellen Informationen der Landesbausparkassen (LBS) dem Ende zuneigen. Bereits seit einiger Zeit werden in der Europäischen Zentralbank die Forderungen nach einer Zinswende immer lauter. Hinzu kommt, dass der Referenzzins im Interbankengeschäft, der 10-Jahres-MidSwap, mit 1,16 Prozent so hoch war wie zuletzt vor 30 Monaten.

Stets eng verbunden mit einer Wende in der Zinspolitik ist eine Preissteigerung für Immobiliendarlehen. Zukünftigen Hauskäufern wird daher empfohlen, sich bei Kreditverträgen die niedrigen Zinsen von heute abzusichern – beispielsweise über ein Bausparkonto. Hierbei wird der Abschlusszinssatz für das spätere Bauspardarlehen festgelegt und bringt keine unangenehmen Überraschungen mit sich.

Ein Beispiel: Bei einem aktuellen Zins von 1,5 Prozent und 10 Jahren Laufzeit für ein 200.000 Euro-Darlehen fallen monatliche Zinskosten von 250 Euro an. Erhöht sich der Zins auf 2,5 Prozent, fällt die Belastung pro Monat mit 416 Euro bereits deutlich höher aus.  Allein durch die Zinssteigerung können sich im Laufe der 10 Jahre also rund 18.000 Euro summieren. Hauskäufer sollten sich daher unbedingt mit der Zinsabsicherung bei ihren Darlehensverträgen beschäftigen und Alternativen prüfen.

Quelle: LBS
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Küchensanierung: Nicht immer sofort steuerlich abziehbar

In der Regel sind Vermieter daran interessiert, investierte Summen möglichst zeitnah steuerlich abzusetzen. Doch dies ist nicht immer möglich, teilt der LBS Infodienst Recht und Steuern aktuell mit und verweist auf einen aktuellen Fall des Bundesfinanzhofes (AZ IX R 14/15).

Nachdem ein Eigentümer die komplette Küche in seiner Mietwohnung saniert hatte, wollte er die gesamte Summe als Werbungskosten von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort und umfassend steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt lehnte dies jedoch ab und akzeptierte lediglich eine Abschreibung über einen Zeitraum von zehn Jahren im Zuge der AfA.

Der Bundesgerichtshof stimmt aktuell dem Finanzamt zu, da es sich bei dem Investment nicht um einen Erhaltungsaufwand für einen wesentlichen Gebäudebestandteil handele. Die einzelnen Küchenelemente seien vielmehr ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.

Quelle: LBS
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Wohneigentum: Grunderwerbssteuer auf Rekordhoch

Der Erwerb von Eigentum stellt aufgrund der hohen steuerlichen Belastung eine immer größere Hürde für Immobilieninteressenten dar. Laut dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und Angaben des Bundesfinanzministeriums haben die Bundesländer im vergangenen Jahr einen Rekordwert von 13,14 Milliarden Euro durch die Grunderwerbssteuer eingenommen.

Dem Branchenverband zufolge stellt dies einen Anstieg von sechs Prozent gegenüber 2016 dar. Verglichen mit 2011 sind die Einnahmen sogar um 50 Prozent gestiegen. Seit 2006 wurde die Grunderwerbssteuer im Zuge der Föderalismusreform 27 Mal erhöht – vor diesem Hintergrund ist die Schmerzgrenze für Verbraucher den Experten zufolge schon lange erreicht. Vertretbar sei ein Satz von maximal zwei bis drei Prozent, um die Grunderwerbssteuer wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau zu senken.

Erste Schritte, die privaten Erwerbern von Eigentum Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer ermöglichen, wurden von Ländern wie Nordrhein-Westfalen bereits in die Wege geleitet. Doch insbesondere der Staat muss dem Bund der Steuerzahler (BdSt) zufolge die immer größer werdende Belastung für Privathaushalte und damit die Wohnnebenkosten senken.

Quelle: BFW
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Wohnriester: Bund stockt Fördermittel für 2018 auf

Die richtige finanzielle Vorsorge im Alter will gut geplant sein. Eine Möglichkeit ist die eigene Immobilie, die nach wie vor mit äußerst niedrigen Zinsen finanziert werden kann. Staatliche Zuschüsse bieten Kaufinteressenten zudem einen zusätzlichen Anreiz. Die Riesterförderung gehört zu den staatlich unterstützten Programmen, die 2018 weiter aufgestockt werden sollen.

Wie die LBS Bayerische Landesbausparkasse aktuell mitteilt, erhält jeder förderberechtigte Erwachsene ab 2018 175 Euro anstatt 154 Euro Grundzulage vom Bund. Zudem wird für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro Kinderzulage zur Verfügung gestellt. Diese Zuschüsse werden ohne Einkommensgrenzen gewährt.

Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr in den Rieser-Vertrag einzahlt, kann die Zuschüsse beantragen. Maximal sind jedoch Förderungen in Höhe von 2.100 Euro inklusive Zulagen vorgesehen.

Quelle: LBS
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