Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hidding Exklusiv Immobilien

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Hidding Exklusiv Immobilien dar.

1. Geltung

Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und Hidding Exklusiv Immobilien ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot der Angebote

Die von Hidding Exklusiv Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Hidding Exklusiv Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch durch Hidding Exklusiv Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Entstehen des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes (nachfolgend „Hauptvertrag“) zustande kommt, Mitursächlichkeit genügt. Wird der Hauptvertrag erst nach Auslaufen oder Beendigung unseres Maklerauftrages oder zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im wesentlichen wirtschaftlich identisch ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde anstatt des Objektes ganz oder teilweise die Geschäftsanteile der Besitzgesellschaft erwirbt. 

Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision auch dann verpflichtet, wenn er das ihm zum Kauf angebotene Objekt mietet/pachtet oder das zur Miete/Pacht angebotene Objekt kauft. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadensersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags sofort fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung, diese erfolgt 1-3 Tage nach Vertragsschluss per Post. Hidding Exklusiv Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Hidding Exklusiv Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, Hidding Exklusiv Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Zahlungsaufschübe bzw. Teilzahlungen sind individuell zu vereinbaren.

5. Höhe der Provision

Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist, gelten folgende Regelungen:

 

a) Verkauf Einfamilienhaus/Wohnung

 

Bei Verkauf eines Einfamilienhauses/einer Wohnung zahlt der Verkäufer eine Provision in Höhe von 3,57% einschließlich Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Wir dürfen auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, mit dem Käufer eine Provision in gleicher Höhe zu vereinbaren. Diese Provision darf nicht von der mit dem Verkäufer vereinbarten Provisionshöhe abweichen.

 

b) Verkauf Mehrfamilienhaus/Gewerbeobjekt/Grundstück

 

Bei Verkauf eines Mehrfamilienhauses, Gewerbeobjektes oder Grundstück zahlt der Käufer eine Provision in Höhe von 4,76% einschließlich Mehrwertsteuer – jeweils berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeter Leistungen, insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.

 

c) Vermietung und Verpachtung

 

Gewerbeobjekte: Bei Vermietung und Verpachtung zahlt der Mieter/Pächter unabhängig von der Vertragsdauer 3,57 Bruttomonatsmieten (Nettokaltmiete zzgl. monatlicher Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen) einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Wohnraumobjekte: Bei Vermietung zahlt der Besteller unabhängig von der Vertragsdauer 2,38 Nettomonatsmieten (Nettokaltmiete) einschließlich Mehrwertsteuer.

6. Doppeltätigkeit

Hidding Exklusiv Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das durch Hidding Exklusiv Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen durch Hidding Exklusiv Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Hidding Exklusiv Immobilien sämtliche Aufwendungen, die Hidding Exklusiv Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten durch Hidding Exklusiv Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer durch Hidding Exklusiv Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

9. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Walddorfhäslach bei Reutlingen.

10. Widerrufsrecht

Unsere Dienstleistungen sind für Verbraucher bis zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Miet- oder Kaufvertrages kostenlos. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung (Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages) wird die im Exposé genannte Vermittlungsgebühr (Courtage) fällig.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben seit dem 13. Juni 2014 im Rahmen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Hidding Exklusiv Immobilien, mit Sitz Am Heuäcker 21, 72141 Walddorfhäslach geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag der mündlichen oder schriftlichen Anfrage, bzw. Beauftragung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hidding Exklusiv Immobilien, mit Sitz Am Heuäcker 21, 72141 Walddorfhäslach, Tel.: 07127-795090,
info@hidding-immobilien.de, oder der zuständigen Handelsvertretung (Ihrem Ansprechpartner bei Hidding Exklusiv Immobilien) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, unsere Tätigkeit vor Ablauf der Frist aufzunehmen (z.B. durch die Anforderung eines Exposés oder Vereinbarung eines Besichtigungstermins) und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie bei vorzeitiger Tätigkeit durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Ebenso verlieren Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Dienstleistung, die auf Grund Ihrer Anfrage, bzw. der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung (z.B. durch den Abschluss eines durch uns vermittelten Kauf- oder Mietvertrages) resultiert.

Hier haben wir für Sie eine Verzichtserklärung vorbereitet, laden Sie sich diese runter und schicken Sie uns diese per Fax, per Mail oder per Post zu.

Formular: Verzichtserklärung auf das gesetzliche Widerrufsrecht

11. Sonstige Bedingungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Beauftragt ein Kaufmann Hidding Exklusiv Immobilien im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Hidding Exklusiv Immobilien Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Verbraucherinformation zur Online-Streitschlichtung: Plattform der Europäischen

Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/