Heizleistung: 18 Grad sind nachts in Mietwohnungen Pflicht

Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter eine Mindesttemperatur in ihren Mietwohnungen bei Nacht sicherstellen müssen. Sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, liegt diese bei mindestens 18 Grad für alle Wohnräume (AZ 205 C 36/16).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter geklagt, da seine Vermieterin zu Beginn einer Heizperiode eine Nachtabsenkung der Heizleistung zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr eingestellt hatte. Nachdem der Mieter morgens mehrfach Temperaturen von 16 bzw. 17 Grad festgestellt hatte, minderte er die Miete aufgrund der zu kalten Wohnräume.

Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter recht. Eine Heizanlage muss so eingestellt sein, dass eine durchgängige Mindesttemperatur von 18 Grad bei Nacht erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, gilt dies als Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt.
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