Steuern & Finanzierung: Steuererklärung: Baukosten sind keine Handwerkerkosten

Dienstleistungen rund ums Haus können bis zu 4.000 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, Pflegedienste oder auch Handwerkerarbeiten, wenn die Leistungen offiziell beauftragt wurden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
 
Dies gilt allerdings nicht für Grundstückseigentümer, die einen Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Wasserleitung entrichten mussten und diesen als Handwerkerkosten steuerlich geltend machen wollen. Dies teilt das Magazin Finanztest der Stiftung Warentest mit Bezug auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes mit (AZ VI R 18/16).
 
Anders sieht es aus, wenn das eigene Grundstück an das öffentliche Wasserverteilungsnetz  angeschlossen werden muss. Diese Arbeiten und Kosten gehören direkt zum Haushalt dazu und können vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.
 
Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net