Haben Sie für Ihre Immobilie einen Energieausweis?

Potenzielle Käufer oder Mieter haben Anspruch den Energieausweis einer Immobilie einzusehen!
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind „Energieverbrauch“ oder „Energieeffizienz“ bei der Vermittlung von Immobilien inzwischen wichtige Entscheidungskriterien geworden. Auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben potenzielle Käufer oder Mieter seit 2008 Anspruch den Energieausweis schon bei der Besichtigung einer Immobilie einzusehen! Kommen Verkäufer oder Vermieter dieser Regelung nicht nach, droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 15.000€! Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer sich den Energieausweis ausstellen zu lassen – insbesondere wenn eine Vermittlung der Immobilie bevorsteht.

Brauche ich unbedingt einen Energieausweis?

Hinweis!

Bei allen Immobilienanzeigen (auch von Privatanbietern) im Internet oder in den Printmedien müssen die relevanten Angaben zum Energieausweis veröffentlicht werden. Ansonsten droht eine KOSTENPFLICHTIGE Abmahnung!

Daten und Fakten auf einen Blick

Der Energieausweis

  1. gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes
  2. lässt eine grobe Einschätzung anfallender Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus zu
  3. vermittelt Eindruck von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes
  4. lässt auf mögliche Modernisierungsmaßnahmen und energetische Verbesserung des Gebäudes schließen
  5. hierbei unterscheidet man zwei Arten von Energieausweisen, nämlich den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis
    • der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch und ist somit in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten im Verhältnis zu betrachten. Die Grundlage zur Erstellung eines Verbrauchsausweises bildet der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner innerhalb der letzten 3 Jahre
    • der Bedarfsausweis beruht hingegen auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte wie Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Decken und Außenwände werden die Transmissionsverluste ermittelt. Zudem werden die vorhandene Heizungsanlage sowie etwaige andere anlagentechnische Komponenten bewertet. Daraus wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes errechnet und ins Verhältnis zur Nutzfläche der Immobilie gesetzt

Im roten oder grünen Bereich

Entscheidend ist sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob der Verbrauch eines Gebäudes im grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt.

Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine schlechte Energiebilanz.
Damit man einordnen kann, wo das betreffende Gebäude im Vergleich zu anderen Häusern steht, enthält der Energieausweis eine zweite Farbskala mit Vergleichswerten. Sie zeigt an, wie hoch typischerweise der Energiebedarf von verschiedenen Gebäudetypen vom Passivhaus bis hin zum unsanierten Mehrfamilienhaus ist.

Wenn Sie für Ihre Immobilie einen Energieausweis benötigen oder Fragen dazu haben, können Sie uns gerne über unser Kontaktformular kontaktieren.