Baubranche

Baubranche: Immobilientrend Wohnturm – hoch hinaus mangels Bauland

In Deutschland werden bis 2023 30 neue Hochhäuser gebaut – davon alleine 14 in Berlin und elf in Frankfurt. Das ergab eine aktuelle Studie von Catella Research.

Als Gründe für den Boom bei Wohnhochhäusern nennt das Institut unter anderem den Mangel an Bauland, die hohe Nachfrage nach Wohnungen sowie den hohen Zuzug in Großstädte. Die nun geplanten Wohntürme befinden sich in begehrten Lagen, sind zumeist luxuriös ausgestattet, und daher auch besonders teuer. Zu den Städten, in denen die neuen Hochhäuser für die Besserverdiener entstehen sollen, gehören neben Frankfurt, Hamburg und Berlin auch sog. „B-Städte“ wie beispielsweise Leipzig. Einzig München wehrt sich gegen den neuen Wohnhochhausboom: in der Landeshauptstadt soll nach wie vor die Frauenkirche das Stadtbild dominieren.

Für ihre Untersuchung hat Catella Research alle Baugenehmigungen für Wohnhäuser ab 2014 berücksichtigt, die mehr als 50 Meter hoch sind und eine Wohnnutzung von mindestens 75 Prozent aufweisen. 

Quelle: Catella Research
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Baubranche: Bei der Bauabnahme ist ein Sachverständiger Pflicht

Die Bauabnahme ist in der Regel der letzte Schritt vor dem Einzug ins neue Heim. Neben der Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es zudem der wichtigste Rechtsakt beim Hauskauf, denn sobald das Haus abgenommen wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist. Stellt der Hausbesitzer nach diesem Termin Mängel fest, muss er diese beim Bauunternehmer nachweisen. Zudem muss der Eigentümer mit der Unterzeichnung der Bauabnahme sein Haus selbst gegen Brand-, Wasser- oder Sturmschäden versichern.

Um späteren juristischen Ärger zu vermeiden, sollte der Bauherr immer auf eine formelle Bauabnahme vor Ort bestehen und während des Termins einen unabhängigen Bausachverständigen an seiner Seite haben, denn der Fachmann erkennt Mängel oft besser als der unerfahrene Eigentümer. Mögliche Mängel sollten dann anschließend in einem Protokoll festgehalten und gemeinsam mit dem Bauunternehmer ein Termin für die Nachbesserungen vereinbart werden.

Ein weiterer Tipp des VPB: Der Bauherr sollte bereits vor dem Termin für die Bauabnahme zusammen mit dem Bausachverständigen die neugebaute Immobilie gründlich begutachten, denn am offiziellen Abnahmetag bleibt laut Experten des VPB oft nicht genügend Zeit, um das ganze Haus zu überprüfen.

Quelle: VPB
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Baubranche: Bautipp: Problemfall Systemkeller

Viele Bauherren entscheiden sich beim Hausbau für einen Systemkeller, da sie annehmen, dass sie sich für ein standardisiertes, ausgereiftes System entschieden haben.  Doch immer wieder treten bei der Bauausführung des Systemkellers Probleme auf. Dies teilt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer aktuellen Meldung mit.

Nach Meinung der VPB-Experten sei die Herstellung einer wasserdichten Stahlbetonkonstruktion für den Keller alles andere als leicht. So stellen zahlreiche Bauherrenberater immer wieder fest, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde. In geologisch risikoreichen Gebieten kann dies – so die Bauexperten – gravierende Folgen haben. Gründe für die Mängel beim Bau von Systemkellern seien u. a. die nicht ausreichend qualifizierten Bauunternehmen, so das Urteil der Experten.

Bauherrenberater raten daher bei der Bauausführung eines Systemkellers unabhängige Bausachverständige zur Rate zu ziehen. Diese sollten den kompletten Bauprozess überwachen, um Ausführungsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beanstanden. 

Quelle: VPB
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Baubranche: Bautipp: Terrassendach ist nicht immer genehmigungspflichtig!

Terrassenüberdachungen und Wintergärten sind eine beliebte bauliche Maßnahme, um den Wohnraum auf einfache Art und Weise zu vergrößern. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, ist ein solcher Anbau in der Regel genehmigungspflichtig. Besonders Wintergärten werden als fester Anbau betrachtet und müssen offiziell beantragt werden.
 
Bei Terrassenüberdachungen sieht es jedoch anders aus. Ob Bauherren sich hierfür eine Genehmigung einholen müssen, hängt von der Größe der Überdachung ab. Ebenso variieren die jeweiligen Landesbauverordnungen voneinander und haben ihre eigenen Bestimmungen. 
 
Bauherren sollten sich daher beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt der Gemeinden erkundigen, ob das geplante Projekt genehmigungspflichtig ist und im Zweifelsfall eine kleinere Dachflächenerweiterung wählen. Auf diese Art und Weise lässt sich ein oftmals langwieriges Baugenehmigungsverfahren ersparen und das eigene Bauvorhaben schneller umsetzen.
 
Quelle: VPB © photodune.net

Bautipp: Brandschutz sollten Bauherren ernst nehmen!

Über den Brandschutz bei Großbauten wurde in jüngster Vergangenheit immer berichtet. Doch auch für Einfamilienhäuser ist er ein wichtiges Thema, das viel zu oft auf die leichte Schulter genommen wird. Dabei ist ein sicherer Brandschutz in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt, erinnert der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

 Ein vorbeugender Brandschutz ist den Bauexperten zufolge überall Vorschrift. Ebenso muss die Sicherheit von Baustoffen, Konstruktionen Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge von Seiten des Architekten gewährleistet sein. Die korrekte technische Umsetzung ist jedoch nicht immer gegeben. Entscheidend ist der zweite Rettungsweg, der für jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen sichergestellt sein muss.

Bauherren sollten also unbedingt bereits bei der Planung auf die Einhaltung des Brandschutzes achten und einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen. So können Planungsfehler frühzeitig behoben und die Sicherheit für alle Bewohner gewährleistet werden.

Quelle: VPB
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Bautipp: Förmliche Bauabnahme vertraglich vereinbaren

Die Bauabnahme ist juristisch gesehen einer der wichtigsten Schritte im Bauprozess. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme gehen alle Risiken und mögliche Gefahren auf den Bauherren über und er muss alle auftretenden Mängel dem Bauunternehmen gegenüber nachweisen. Vor diesem Hintergrund rät der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), bereits im Bauvertrag eine förmliche Bauabnahme zu vereinbaren.

Wird auf die förmliche Bauabnahme mit einem Termin auf der Baustelle verzichtet, können erhebliche Kosten für die Behebung von Schäden die Folge sein. Die Bauexperten raten daher, die Immobilie bereits vor dem eigentlichen Abnahmetermin von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Liste mit Mängeln zu erstellen. Auch weitere Termine nach der Beseitigung von Mängeln sollten von einem Experten begleitet werden.

Darüber hinaus gilt: Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, können Bauherren eine Zustandsfeststellung des Baus verlangen. Erscheint der Bauherr nicht zu diesem Termin und fehlt unentschuldigt, kann der Bauunternehmer die Feststellung einseitig vornehmen. Dieser Termin sollte laut VPB daher unbedingt wahrgenommen werden.

Quelle: VPB

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Bautipp: Beim Fenstertausch Schimmelbildung vermeiden!

Der Austausch von älteren Fenstern in neue, energieeffiziente Systeme gehört zu den häufigsten Maßnahmen bei der Altbausanierung. Doch gerade bei derartigen energetischen Nachrüstungen sollten Bauherren unbedingt einen Bausachverständigen zu Rate ziehen, teilt der Verband privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit.

Denn durch den Austausch wird die Gebäudehülle dichter und der Luftwechsel weitestgehend unterbunden. Feuchtigkeit kann nicht mehr so wie früher entweichen und Schimmelbildung verursachen. Konsequenterweise muss also bei energetischen Maßnahmen stets eine regelmäßige Belüftung gewährleistet sein – entweder durch regelmäßiges Lüften oder eine entsprechende Belüftungsanlage.

Die Bauexperten empfehlen zudem, regelmäßig Raumtemperatur und Luftfeuchte zu messen. Falls bereits Schimmel erkennbar ist, muss umgehend die Ursache ermittelt und behoben werden. Oftmals liegt der Schaden laut VPB an einer undichten Gebäudehülle, durch die Feuchtigkeit ins Gebäudeinnere gelangen kann.

Quelle: VPB
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Bautipp: Rohrleitungen ordnungsgemäß dämmen!

Eine nachhaltige Dämmung spielt sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungsprojekten eine entscheidende Rolle, um die Energiebilanz eines Gebäudes zu verbessern. Wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, sollten Bauherren hierbei ebenfalls auf die richtige Dämmung von Rohrleitungen achten.

Denn seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Warmwasser-, Kaltwasser und Heizungszuleitungen gedämmt sein, die auf der Bodenplatte oder auf der Decke über unbeheizten Kellerräumen verlegt werden. Den Bauexperten zufolge werden Arbeiten jedoch nicht immer ordnungsgemäß ausgeführt.

Bauherren sollten daher bei ihren Besuchen auf der Baustelle darauf achten, dass die Rohrleitungen mit dem richtigen Dämmstoff ummantelt sind. Sollten Zweifel aufkommen, empfiehlt der VPB, Fotos zu machen und diese von einem Bausachverständigen prüfen zu lassen.

Quelle: VPB
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Bautipp: Vor Vertragsabschluss Baugrund untersuchen!

Ob Keller oder Bodenplatte – jedes Haus muss sicher gegründet werden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit. Entscheidend ist, dass die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist und ein Baugrundgutachten erstellt wurde. Denn dieses liefert die Basis für die weitere Bauplanung.

Doch auch wenn ein Gutachten vorliegt, sollten Bauherren sich nicht allein mit der Vorlage zufrieden geben, sondern auf die Ergebnisse achten. Demnach macht es den VPB-Experten zufolge keinen Sinn, die Bauplanung vor dem Gutachten zu erstellen. Denn je nach Beschaffenheit des Baugrunds können Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich variieren. Liegt bei Vertragsabschluss noch kein Gutachten vor, sehen sich Bauherren gegebenenfalls mit Nachträgen und Zusatzkosten konfrontiert.

Zwar haben Eigentümer nach dem neuen Bauvertragsrecht seit Anfang 2018 das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen, doch handelt es sich hierbei um ein kompliziertes Verfahren. In jedem Fall sollten Bauherren die berechneten Kubikmeter Aushub mit den vertraglich vereinbarten Posten vergleichen, bevor sie die Rechnung anweisen. Handschriftlich geänderte Lieferscheine oder abweichende Lieferscheine des Fuhrunternehmens sollten ebenfalls nicht akzeptiert werden.

Quelle: VPB
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Bautipp: Nachrüsten beim Altbau bedenken!

Wer ein Bestandsgebäude kauft, das bis zum 1. Februar 2002 noch bewohnt wurde, sollte sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Grundbucheintragung über seine Nachrüstpflichten informieren. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu finden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit.

Konkret bedeutet das für die neuen Eigentümer: Alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazugehörigen Armaturen in ungeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Auch die jeweils obersten Geschossdecken, die beheizten von unbeheiztem Raum trennt, müssen mit einer Dämmung versehen werden. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die Decken zwischen Wohnraum und Dachbodengeschoss.

Darüber hinaus müssen alle flüssig oder gasförmig befeuerten Heizkessel mit über 30 Jahren Betriebszeit ausgetauscht werden. Eine Ausnahme bilden Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. In der Regel finden Käufer einen Hinweis auf ihre Nachrüstpflichten im Energieausweis des Gebäudes. Die Nachrüstpflichten gelten darüber hinaus ebenfalls für Erben einer Immobilie.

Quelle: VPB
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Baugenehmigungen sinken trotz Wohnungsnotstand

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, sind die Baugenehmigungen in Deutschland von Januar bis November 2017 weiter gesunken. Den Statistiken zufolge wurden insgesamt 313.658 Wohnungen genehmigt, rund 7,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei wird bezahlbarer Wohnraum insbesondere in den Großstädten dringend benötigt.

Mit einem Minus von 42,8 Prozent sind die Genehmigungen für neue Wohnungen in Wohnheimen besonders stark gesunken. Doch auch Wohnungen in neuen Gebäuden mit einem Rückgang von 5,3 Prozent sowie Um- und Ausbaumaßnahmen mit minus 21 Prozent haben sich im Vorjahresvergleich erheblich verringert. Mehrfamilienhäuser verzeichneten dagegen mit 154.981 genehmigten Wohnungen nur einen leichten Rückgang.

Immobilienverbände wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordern von der Politik, schnell zu handeln und Bürokratie abzubauen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt gleichzeitig vor weiteren Verteuerungen von Bau- und Mietkosten, wie sie derzeit durch eine Reform der Grundsteuer anvisiert wird. Nur wenn neue Anreize für Investoren geschaffen und Bauland leichter verfügbar gemacht wird, kann wieder mehr gebaut werden, so die Branchenexperten.

Quelle: Destatis
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Bautipp: Energieberatung nur vom Fachmann!

Wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, sollten Bauherren bei einem Sanierungsprojekt auf die Wahl des Energieberaters achten. Denn bei diesem Begriff handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung und eine Beratung unterliegt keinen speziellen Auflagen.

Wichtig ist laut den Bauexperten die Unabhängigkeit des Beraters. Denn profitiert der selbsternannte Experte von der anschließenden Umsetzung der Modernisierungsarbeiten, ist die Neutralität fraglich. Hinzu kommt, dass Ende 2017 auch solche Energieberater zur staatlich geförderten Energieberatung zugelassen wurden, die die Arbeiten später auch durchführen.

Der Bauherr muss also genau prüfen, ob sein Berater das Projekt für sein Unternehmen akquiriert oder eine unabhängige Beratung vornimmt. Denn auch, wenn sie staatlich gefördert wird, werden die Maßnahmen nicht immer im Sinne des Eigentümers empfohlen.

Quelle: VPB
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Bautipp: Wärmepumpen auf Legionellen untersuchen

Immer wieder entscheiden sich Bauherren und Haussanierer für die Installation einer Wärmepumpe, wenn es um die Umstellung auf ein umweltschonendes Wärmekonzept geht. Was viele jedoch nicht wissen: Mit einer Wärmepumpe können sich ebenfalls gesundheitsschädliche Legionellen in den Wasserleitungen ansiedeln, warnt aktuell der Verband privater Bauherren e.V. (VPB).

Insbesondere in Mehrfamilienhäusern müssen die Wasserleitungen laut Trinkwasserverordnung regelmäßig auf Legionellen kontrolliert werden. Auffällig dabei ist, dass Gebäude mit Wärmepumpen-Systemen häufig durch den Test fallen. Die Bauexperten erklären dies durch die teilweise nur geringe Warmwassertemperatur, bei der die Keime überleben und sich ausbreiten können. Abhilfe schafft zwar beispielsweise ein zusätzlicher Elektroheizstab, dieser macht jedoch wirtschaftlich und energetisch wenig Sinn.

Vor diesem Hintergrund sollten sich Bauherren und sanierungswillige Altbaubesitzer genau überlegen, was sie einbauen wollen und sich gut beraten lassen. Wer sich der Umwelt zuliebe für eine Wärmepumpe entscheidet, der sollte zumindest darauf achten, dass das Gerät die nötige Temperatur von 65 Grad Celsius im Wärmepumpenprozess gewinnt.

Quelle: VPB
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Bautipp: Insolvenzen kündigen sich oft an

Muss ein Bauunternehmen während laufender Projekte Insolvenz anmelden, brauchen Bauherren starke Nerven. Denn in der Regel stockt das Bauvorhaben in diesem Fall für mindestens sechs Monate. Darauf weist der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell hin und empfiehlt, frühzeitig Ohren und Augen offen zu halten, um sich nicht mit dem komplexen Insolvenzrecht auseinandersetzen zu müssen.

Wer seine Baufirma von Anfang an sorgfältig auswählt, Referenzen prüft und Erkundigungen einholt, kann zumindest einige Risiken ausschließen. Ein Schufa-Auszug ist laut den Bauexperten zwar hilfreich, jedoch bildet er lediglich die Vergangenheit des Unternehmens ab und sagt nichts über deren zukünftige Ausrichtung aus. Bauherren können sich jedoch absichern, indem sie sich im Vertrag die ihnen gesetzlich zustehende Erfüllungssicherheit einräumen lassen. Zudem sollte Vorkasse nie Teil des Zahlungsplans sein.

Ob ein Vertrag geltendem Baurecht entspricht und im Sinne des Bauherren gestaltet ist, kann ein unabhängiger Sachverständiger prüfen. Er kennt auch die Firmen in der Region und deren Ruf. Bauherren sollten zudem darauf achten, regelmäßig die Bauabschnitte zu kontrollieren und selbst vor Ort zu sein. Sobald sich Arbeiten verzögern, Subunternehmer nicht erscheinen, Material nicht angeliefert wird oder die Baustelle verwaist aussieht, kann eine Insolvenz drohen. Bauherren sollten solche Beobachtungen umgehend mit einem Sachverständigen besprechen und Maßnahmen ergreifen.

Quelle: VPB
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Bautipp: Vor Einzug auf Energielecks achten!

Laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) haben über 70 Prozent aller Neubauten energetische Mängel. Die Ursachen liegen den Bauexperten zufolge nicht nur in fehlerhaften Planungen, sondern auch in mangelhaften handwerklichen Ausführungen. Bauherren sollten vor diesem Hintergrund auf eine laufende Kontrolle durch einen Sachverständigen bestehen.

Die KfW schreibt sogar bei vielen ihrer Programme diese unabhängigen Kontrollen sowie abschließende Untersuchungen mit dem kombinierten Prüf- und Messverfahren aus Blower-Door-Test und Thermografie vor. Denn diese Verfahren sind technischer Standard und werden ebenfalls vor Gericht anerkannt.

Was Bauherren oft nicht wissen: Blower-Door-Tests, die der Ausführende beauftragt, lassen sich gezielt steuern. Ein gutes Ergebnis ist daher nicht überraschend. Bauherren sollten sich daher eine unabhängige, abschließende Qualitätskontrolle unbedingt schriftlich im Vertrag zusichern lassen. Zudem sollten die Ergebnisse ausführlich erläutert und ausgehändigt werden.

Quelle: VPB
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Trockenheizen: Schließen der Dachluke beachten!

Die Bauexperten des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) geben aktuell Tipps für ein richtiges Trockenheizen beim Neubau. Da Putz und Estrich zu großen Teilen aus Wasser bestehen, muss die Feuchtigkeit insbesondere im Winter möglichst schnell aus dem Haus. Heizen und regelmäßiges Lüften sind dabei entscheidend für den Erfolg des Bauprojekts.

Ist die Heizung im Haus allerdings noch nicht installiert oder funktionsfähig, sollten Trocknungsgeräte zum Einsatz kommen. Bauherren sollten darauf achten, dass die Luke zum Dachboden entweder mit einer Folie oder einer Tür geschlossen bleibt. Bleibt sie geöffnet, steigt die extrem feuchte Warmluft nach oben in den ungedämmten Dachraum, kondensiert dort an den Holzbalken und kann Schimmelbildung verursachen.

Die Bauexperten raten vor diesem Hintergrund, eine Absperrung zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich zu errichten, um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden.

Quelle: VPB
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Bautipp: Altbau auf Holzschädlinge untersuchen lassen!

Bauland ist ein rares Gut geworden. Vor diesem Hintergrund weichen immer mehr Kaufinteressenten auf Altbauten aus, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Doch auch diese haben ihre Tücken, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einer aktuellen Mitteilung.

Insbesondere sollten Bauherren Häuser, die längere Zeit leer gestanden haben, vor dem Kauf von unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lassen. Ein häufig auftretendes Problem sind beispielsweise Pilze, die sich vorzugsweise in feuchtem Holz ansiedeln und dieses beschädigen. Dringt längere Zeit Wasser ins Haus oder werden die bauklimatischen Verhältnisse zum Beispiel durch den Einbau luftdichter Fenster, verändert, können Feuchteschäden auftreten und Pilzbefall mit sich bringen.

Kaufinteressenten sollten immer vorab klären lassen, welcher Pilz im Haus siedelt. Je nach Schädling wird die Sanierung nämlich unter Umständen sehr teuer, so die Bauexperten des VPB.

Quelle: VPB
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Bautipp: „bauseits“ im Vertrag vorab prüfen!

Seit dem ersten Januar gilt das neue Bauvertragsrecht. Dieses bringt zwar grundsätzlich mehr Rechte für Bauherren, doch sollten diese ihre Projekte nicht auf die leichte Schulter nehmen – warnt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB). Nach wie vor ist die Vertragsprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen den Bauexperten zufolge eine wichtige Basis für einen erfolgreichen Hausbau.

So sollten Eigentümer beispielsweise bei der Formulierung „bauseits“ in ihrem Vertrag genau hinsehen. Denn er bedeutet, dass Eigentümer die betreffenden Arbeiten selbst übernehmen müssen. Tatsächlich denken viele Bauherren aber, dass „bauseits“ die Übernahme der Leistungen durch den Bauträger bedeutet. Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden müssen, ziehen also grundsätzlich mehr Kosten und Eigenverantwortung mit sich.

Solche Arbeiten, die bauseits anfallen, können beispielsweise Aushub und Entsorgung sein. Aber auch die Erschließung des Grundstücks und Hausanschlüsse für Kanal, Wasser oder Strom kann die Formulierung mit einschließen. Um den Bauvertrag richtig zu interpretieren und gegebenenfalls nachzuverhandeln, sollten Bauherren einen Sachverständigen hinzuziehen.

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Bautipp: Elektrische Rollläden mit Kurbelantrieb ausstatten!

Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) empfiehlt aktuell, elektrisch betriebene Rollläden immer auch mit einem Kurbelantrieb für den Notfall auszustatten. Denn auch, wenn diverse Smart-Home-Anwendungen den Wohnkomfort deutlich erhöhen, müssen Eigentümer bei einem Stromausfall oder einem Defekt zunächst auf einen Elektriker warten.

Wer jedoch von Anfang an einen Kurbelantrieb mit einplant, kann im Notfall die Rollläden per Hand öffnen. Dies ist den Bauexperten zufolge nicht nur praktisch, sondern kann sogar lebensrettend sein. Denn im Falle eines Brandes können beispielsweise Fluchtwege durch die geschlossenen Fenster- und Tür-Rollläden versperrt sein.

Bauherren sollten daher bereits bei der Planung diese Zusatzoption mit einkalkulieren und einen Kurbelantrieb für jeweils ein Fluchtfenster pro Stockwerk vorsehen.

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Bautipp: Bei Kälte Baustelle kontrollieren!

Sinken die Temperaturen, sollten Bauherren besonderen Wert auf eine regelmäßige Baukontrolle legen. Denn wie der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mitteilt, sind nicht alle Baustoffe für den Einsatz bei Minusgraden geeignet. Dennoch werden die Herstellerangaben immer wieder aufgrund von Zeitdruck ignoriert und Baumaterialien bei winterlichen Bedingungen verarbeitet.

Laut VPB können die meisten Baustoffe bis 5 Grad Celsius eingesetzt werden. Fallen die Temperaturen darunter, können frostbedingte Schäden auftreten. Entscheidend ist, Estrich oder Putz mehrere Tage erhärten und dann mehrere Wochen trocknen zu lassen. Bei Bauarbeiten um den Gefrierpunkt entstehen dann häufig Risse, eine fehlende Untergrundhaftung oder eine unzureichende Festigkeit.

Ein zusätzlicher Aspekt: Bei steigender Warmluft steigt auch die Feuchtigkeit in die höheren Etagen und kondensiert, sobald sie auf kalte Flächen trifft. Dies ist eine optimale Grundlage für Schimmelbildung. Bauherren sollten diese Details daher bereits vor Vertragsabschluss festlegen und bei einem engen Zeitfenster für eine ausreichende Beheizung sorgen. In jedem Fall sollten bei einer regelmäßigen Baukontrolle die Außenluft, die Raumlufttemperaturen und die relative Luftfeuchte innen dokumentiert werden.
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Bautipp: Altersgerechtes Umbauen 2018 frühzeitig planen!

Eigentümer, die in naher Zukunft Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Wohnen planen, sollten sich lieber früher als später mit den Maßnahmen beschäftigen. Dies teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit. Denn je eher die Planung steht, desto eher kann der Antrag bei der KfW eingereicht und die Förderzuschüsse erhalten werden.

Die KfW hat in den vergangenen Jahren den Abbau von Barrieren in Privathaushalten finanziell bezuschusst. Zwar ist der Fördertopf im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ seit dem Sommer leer, aber Experten rechnen mit einer Neuauflage des erfolgreichen Programms 2018. Der VPB rät interessierten Immobilienbesitzern deshalb, eventuell geplante Umbauten schon jetzt sorgfältig zu planen und vorzubereiten, damit sie Anfang 2018 schnell den Förderantrag stellen können.

Wer über einen altersgerechten Umbau nachdenkt, sollte sich in jedem Fall unabhängig beraten lassen. Denn oft lohnt es sich, bei einer aufwendigeren Sanierung auch direkt den Energieverbrauch des Hauses zu optimieren und energetische Maßnahmen durchzuführen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
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Studie: Fakten, Trends und Wünsche für das Badezimmer

Wie soll das Bad der Zukunft aussehen? Um diese Frage zu klären, haben die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) und das forsa-Institut rund 3.000 Personen ab 18 Jahren für eine repräsentative Studie befragt. Die Ergebnisse liefern nicht nur eine aktuelle Bestandsaufnahme, sondern geben auch Aufschluss über konkrete Erwartungen und Wünsche der Hauseigentümer.

Als häufigsten Kritikpunkt an ihrem derzeitigen Bad nennen 85 Prozent der Befragten die zu kleine Größe. Auch die Renovierungsbedürftigkeit (49 %), eine nicht vorhandene Barrierefreiheit (33 %) sowie das Fehlen einer separaten Dusche (25 %) und eines Fensters (20 %) gehören zu den meist genannten Nachteilen. Der Studie zufolge planen 16,7 Millionen Deutsche vor diesem Hintergrund eine Renovierung oder Anschaffungen im Bad bis zum Jahr 2019.

Die Studieninitiatoren nennen zudem die Barrierefreiheit als wichtigsten Zukunftstrend im Sanitärbereich. Auch das Bad als „Gesundbrunnen“ und „Wohlfühloase“ hat laut Studie hohes Marktpotenzial. Bereits heute soll das „ideale Bad“ für 41 % der Deutschen gesundheitsfördernd sein.

Quelle: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V.
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Bautipp: Neues Baurecht bereits heute berücksichtigen!

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Januar 2018 werden Bauherren deutlich mehr Rechte zugesprochen. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, können Eigentümer bereits heute von den neuen Vorschriften profitieren. Entscheidend ist, die verbraucherfreundlicheren Regeln bei Neuverträgen direkt mit zu verhandeln.

Ob die Baufirma darauf eingeht, hängt den Bauexperten zufolge vom guten Willen des Unternehmens ab. Ein Beispiel ist ein fester Einzugstermin, den die Firmen nach neuem Baurecht einhalten müssen. Verzögerungen beim Hausbau waren bislang gang und gäbe, stellten jedoch gerade für junge Familien eine hohe finanzielle Belastung durch verlängerte Mietzahlungen oder doppelte Kinderbetreuung dar.

Ab Januar 2018 muss die Baufirma zumindest die Dauer der Baumaßnahme verbindlich angeben und ihren Bauherren dadurch mehr Planungssicherheit bieten. Wer noch in diesem Jahr an den Verhandlungstisch geht, sollte diese Rechte unbedingt kennen und die Baufirmen auf ihre Gestaltungsfreiheit beim Vertragswerk hinweisen.

Quelle: VPB e.V.
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Bautipp: Auf offizielle Bauabnahmen vor Ort bestehen!

Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Meilensteinen und rechtlichen Schritten bei einem Bauprojekt. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist und Bauherren müssen Mängel selbst nachweisen. Dies gilt ebenso für Eigentumswohnungen, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.

Nach abgeschlossener Bauabnahme ist der Bauherr zudem für alle Versicherungen gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden zuständig und trägt alle Risiken. Damit kein Mangel übersehen wird, raten die Bauexperten grundsätzlich zu einer formellen Bauabnahme mit einem offiziellen Termin direkt auf der Baustelle. Von schriftlichen Bauabnahmen sollten Bauherren in jedem Fall Abstand nehmen.

Auch Wohnungseigentümer sollten ihr Bauprojekt einzeln abnehmen und neben einem Termin für ihr Sondereigentum auf einem separaten Abnahmetermin für das Gemeinschaftseigentum bestehen. Auf der sicheren Seite sind Häuslebauer, die einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der sie durch den gesamten Bauprozess begleitet.

Quelle Verband Privater Bauherren e.V.
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Bautipp: Frostfreie Außenarmaturen installieren!

Hauseigentümer älterer Gebäude kennen das: Werden die Temperaturen kälter und setzt über Nacht der Bodenfrost ein, sollten alle Außenwasseranschlüsse im Garten abgestellt sein. Geschieht dies nicht, kann das gestaute Wasser gefrieren und sogar die Leitungen sprengen. Feuchteschäden an den Außenwänden können laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) anschließend die Folgen sein.

Bauherren können diesem Szenario vorbeugen, denn frostfreie Außenarmaturen werden heute fast immer standardmäßig verbaut. Dennoch sollten Eigentümer auf die Leitungsführung und Armatureninstallation achten, denn oft sind es kleine Details, die den Wohnkomfort später deutlich erhöhen.

Zudem empfehlen die Bauexperten, die frostfreien Außenarmaturen mit einer Ringleitung anzuschließen und nicht mit einer Stichleitung. Hierbei staut sich das Wasser über den gesamten Winter in der Leitung und bietet den idealen Lebensraum für Keime und Bakterien. Diese können sich anschließend über das ganze Leitungssystem verteilen.

Quelle: VPB
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Bautipp: In Hochwassergebieten den Keller überdenken!

Bei Hochwasser werden zuallererst die Kellerräume in Mitleidenschaft gezogen. Bauherren sollten daher den Bau eines Kellers sorgfältig überdenken, wenn ihr Baugrundstück in einem Gebiet mit Hochwasserrisiko liegt. In jedem Fall sollte Hochwasser von Anfang an in die Bauplanung mit einbezogen werden. Dies teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit.

Möchten Bauherren nicht auf ihren Keller verzichten, empfehlen Experten den Bau eines abgedichteten Kellers – die sogenannte „weiße Wanne“. Entsprechende Rückstauverschlüsse, die regelmäßig gewartet werden müssen, sollten ebenfalls installiert werden. Dies betrifft im Übrigen nicht nur Bauprojekte in Hochwassergebieten, sondern auch dort, wo Grundwasser durch hohe Druckverhältnisse in die Gebäude eindringen kann.

Wer auf der sicheren Seite sein will, kann über ein Baugrundgutachten die Bodenverhältnisse seines Grundstücks klären lassen. Auch das Bauamt hat gegebenenfalls bereits Bebauungspläne vorliegen, die den Bau von Kellern untersagen und eine aufgeständerte Bauweise vorschreiben.

Quelle: Verband Privater Bauhherren e.V.
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Tipp: Das müssen Sie bei Bauträger-Insolvenz beachten!

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) informiert Bauherren aktuell, wie sie bei einer Insolvenz ihres Bauträgers vorgehen sollten. Die Vorteile liegen zunächst auf der Hand: Ein garantierter Fertigstellungstermin und viel Zeitersparnis. Doch läuft nicht alles wie geplant und meldet der Bauträger sogar Insolvenz an, können die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen erheblich sein.

Um sich vor solch einem Fall zu schützen, empfehlen die ARGE-Rechtsexperten, immer auf einen erfahrenen Bauträger mit positiven Kundenbewertungen und guter Bonität zu setzen. Zudem sollte man alle Vertragsdetails verstehen und verhandeln. Auch während der Bauphase sollte der Bauherr den Fortschritt kontrollieren und dokumentieren. Baustillstand, Terminverschiebungen oder schlechte Erreichbarkeit des Bauträgers können erste Anzeichen für eine drohende Insolvenz sein.

Entsteht das Gefühl, es stimme etwas nicht, sollten Bauherren umgehend einen Experten zu Rate ziehen. Ein Sachverständiger sollte den Bau-Stand umgehend prüfen. Um ihre Interessen einerseits vor dem Insolvenzverwalter und andererseits vor der Bank des Bauträgers zu wahren, sollten Bauherren zudem einen Anwalt konsultieren.

Quelle: Arge Baurecht
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Bautipp: Grundstück vor dem Haus kaufen!

Baugrundstücke sind gerade in beliebten Wohngegenden immer seltener verfügbar. Dem Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) zufolge kommt es oftmals vor, dass Bauland in letzter Minute an einen anderen Interessenten mit höherem Gebot verkauft wird. Der VPB warnt vor diesem Hintergrund vor einem voreiligen Bauvertragsabschluss.

Denn immer wieder vertrauen Bauherren auf mündliche Absprachen und schließen aufgrund ihres Zeitdrucks Verträge ab, ohne den finalen Zuschlag für ihr Baugrundstück erhalten zu haben. Hierbei besteht allerdings das Risiko, dass das geplante Haus nicht auf dem vorgesehenen Grundstück genehmigt wird oder der Bauplan aufwendig angepasst werden muss. Zudem können wichtige Komponenten wie Keller oder Gründung erst nach Analyse des Baugrunds zuverlässig kalkuliert werden.

Auch wenn ein Bauvertrag ein großzügiges Rücktrittsrecht beinhaltet, sollten Bauherren zunächst den Grundstückskauf abschließen und dann in die Bauplanung gehen, um die Mehrkosten für spätere Anpassungen zu vermeiden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.
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Tipp für Eigentümer: 100 Euro Prämie für alten Durchlauferhitzer

Die Gesellschaft für Energiedienstleistung (GED) hat unter dem Motto „Mitmachen. Austausch. Warmes Wasser“ eine bundesweite Aktion ins Leben gerufen, um den Austausch alter, elektrischer Durchlauferhitzer gegen energieeffiziente Geräte zu fördern. Denn gerade die Umrüstung solch kleiner Geräte kann sich bereits nach kurzer Zeit rechnen, so die Energieexperten.

Bis Ende Juni 2019 wird der Austausch von elektrischen Durchlauferhitzern gegen Geräte mit vollelektronischer Leistungs- und Wassermengenregelung mit einem Zuschuss von 100 Euro gefördert. Voraussetzung ist allerdings, dass diese von einem Fachbetrieb installiert werden und ein Monitoring des Wasser- und Energieverbrauchs per Smartphone, Tablet oder PC ermöglichen.

Um den Zuschuss zu beantragen, können sich Interessenten unter www.foerderung-durchlauferhitzer.de registrieren. Spätestens vier Wochen nach Geräteaustausch muss der Förderantrag eingereicht werden und die Handwerkerrechnung, einen Entsorgungsnachweis für das Altgerät sowie den Zahlungsbeleg für den neuen Durchlauferhitzer beinhalten.

Quelle: GED
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Neubau und Sanierung: EU fordert Ladestationen an jedem Haus

Laut einem aktuellen Entwurf zur Änderung des EU-Energieeffizienzpakets fordert die EU-Kommission, dass möglichst viele Häuser zukünftig über eine Ladestation für Elektroautos verfügen. Wird der Entwurf verabschiedet, sind laut Medienberichten ab 2023 alle Neubauten und Sanierungsobjekte betroffen.

Zumindest sollten Einfamilienhäuser und auch kleinere Gebäude über eine entsprechende Verkabelung verfügen, um die Ladestation später problemlos installieren zu können. Bei größeren Gebäuden sollte darüber hinaus mindestens einer von zehn Parkplätzen mit einer Station ausgestatten sein. Die Kosten belaufen sich pro Station auf rund 75.000 Euro.

Doch Marktexperten des Eigentümerverbands Haus & Grund halten das Vorhaben der EU-Kommission für zu voreilig. Denn ob sich die Elektromobilität oder eine andere Zukunftstechnologie letztendlich durchsetzt, sei heute noch nicht abzusehen.
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Bautipp: Vor Grundstückskauf Grundbuch einsehen!

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Neben Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region spielt laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. die mögliche Nutzung des Grundstücks eine entscheidende Rolle.

Darf beispielsweise aus Gründen des Naturschutzes nur ein Teil der Fläche bebaut werden, schränkt dies die Möglichkeiten der Bebauung enorm ein. Auch eventuelle Fahr- oder Wegerechte können den Bauherren in seiner Planung eingrenzen. Solche Grunddienstbarkeiten finden Interessenten im Grundbuch, das stets vor einem Kauf eingesehen werden sollte. Zwar muss hierzu ein Notar beauftragt werden, doch kann diese Investition für eine reibungslose Bauplanung später entscheidend sein.

Interessenten sollten daher auf einen Einblick ins Grundbuch bestehen, bevor sie sich für einen Kauf entscheiden. Hinzu kommt ein Blick ins Baulastenverzeichnis, das eventuelle öffentlich-rechtliche Beschränkungen des Grundeigentums enthält.
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Bautipp: Außenaufzüge immer genehmigen lassen!

Außentreppen findet man an vielen Gebäuden. Was für jüngere Menschen einen zusätzlichen Zugang zum Haus bedeutet, kann für Senioren später zum Hindernis werden. Daher entscheiden sich viele Eigentümer für die Installation eines Treppen- oder Außenlifts, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.

Doch gerade Außenlifte sind zeit- und kostenintensiv, informiert aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. Während Innen- und Treppenlifte deutlich preisgünstiger liegen und keine Baugenehmigung benötigen, erfordern Außenlifte mehr bürokratischen Aufwand. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, muss der Lift per Beschluss genehmigt und zudem beim Bauamt beantragt werden.

Eine Alternative kann beispielsweise eine neue Aufteilung der Wohnbereiche darstellen. In jedem Fall empfehlen die Bauexperten Eigentümern, sich zunächst objektiv beraten zu lassen und sich zudem bei der Baubehörde über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.
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Urteil: Bürgen dürfen über Mietschulden informiert werden

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Wedding, dass ein Vermieter rechtskonform handelt, wenn er den Vater eines Mieters als Bürgen über Mietrückstände informiert. Dies gilt auch, wenn dadurch beispielsweise Familienmitglieder von den Zahlungsausfällen erfahren, die nicht als Bürge eingetragen wurden (AZ 13 C 1001/17).

Im vorliegenden Fall hatte ein junger Mieter geklagt, da seine Vermieterin ohne Einverständniserklärung seine Eltern über angefallene Mietrückstände in Höhe von über 1.000 Euro informiert hatte. Er strebte eine Einstweilige Verfügung an, da er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen hat. Zukünftig sollten seine Eltern keine Informationen aus dem Mietverhältnis mitgeteilt werden, so die Forderung.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Mitteilung der Vermieterin rechtskonform gewesen ist. Die Information der Eltern verletze in keiner Weise seine Persönlichkeitsrechte. Darüber hinaus steht der Vermieterin frei, den Bürgen ihres Mieters – in dem Fall den Vater – über die Mietrückstände zu informieren.
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