Guter Rat

Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale liefert Tipps dazu, wie Eigentümer und Mieter durch richtiges Heizen und Lüften die Bildung von Schimmel verhindern können. Nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen sollte die Immobilie zunächst einmal komplett durchgelüftet werden. Im Anschluss daran empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Fenster noch für zwei bis drei Stunden anzukippen.

Auf diese Weise könne auch sogenannte Soroptionsfeuchte, die sich beispielsweise auch in Handtüchern, Matratzen und Decken befindet, entweichen. Schließen die Eigentümer oder die Mieter die Fenster nach dem angegebenen Zeitraum wieder, halte sich auch der Energieverlust in Grenzen. Bei dieser Lüftung sei der Raumtrocknungseffekt zudem größer als beim dreimaligen Stoßlüften.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Türen zwischen den unterschiedlichen Wohnräumen geschlossen zu halten. Der Grund dafür ist, dass dort oft unterschiedliche Temperaturen herrschen und feuchte Luft nicht in kühlere Räume gelangen sollte. Denn das könnte zur Schimmelbildung führen. Weitere Tipps zum Thema erhalten Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Guter Rat: Langsames Internet: Das können Verbraucher dagegen tun

Viele Verbraucher kennen das: Der Abend soll mit einem spannenden Film bei einem Streaminganbieter ausklingen, doch schon nach wenigen Minuten steht – wie schon so oft in der Vergangenheit – das Bild und der Film muss nachladen. Der Grund dafür ist meistens eine zu langsame Internetverbindung. Was Betroffene dagegen unternehmen können, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kompakt zusammengefasst.

Verbraucher sollten zunächst in ihrem Vertrag mit dem Internetanbieter nachschauen, welche Geschwindigkeit gebucht wurde. Doch „bis zu 20 Mbit pro Sekunde“ bedeutet laut Verbraucherschutzexperten eben nicht, dass immer die volle Datengeschwindigkeit abgerufen werden kann. Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit ist, können Internetnutzer mit einem sog. „Speedtest“ überprüfen. Dieser sollte an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und die Daten als späteren Beleg gespeichert werden.
 
Liegt die gemessene Geschwindigkeit im Untersuchungszeitraum weit unter dem Wert, der vertraglich angegeben wurde, können Verbraucher den Internetanbieter schriftlich auffordern, die versprochene Internetleistung herzustellen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, können Kunden den bestehenden Vertrag kündigen. Doch die derzeitige Rechtslage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband noch viel zu unklar und verbraucherfeindlich. Die bestehenden Gesetze müssen daher, so der vzbz, dringend nachgebessert werden. 
 
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband  © photodune.net

Guter Rat: Bautipp: Das sollten Eigentümer beim Aufstellen eines Gartenhauses wissen

Wer im Frühjahr ein Gartenhaus auf seinem Grundstück haben möchte, sollte schon jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, denn je nach Bundesland müssen unterschiedliche Bedingungen für die Errichtung des kleines Häuschens im eigenen Garten erfüllt werden.

Wie groß darf es denn sein? In den 16 Landesbauordnungen gibt es dazu unterschiedliche Antworten. Hausbesitzer sollten daher vor dem Kauf des Gartenhauses in die jeweilige Bauordnung schauen und klären, wie groß die maximale Grundfläche sein darf, damit das Holzhaus genehmigungsfrei bleibt. Und auch, ob eine Statik für das Gartenhaus benötigt wird, lässt sich in der Landesbauordnung nachlesen. 

Um zusätzliche Kosten für ein eventuelles Genehmigungsverfahren zu vermeiden, sollten Gartenhauskäufer vorab mit dem Prospekt zum zuständigen Bauamt gehen und ihnen das gewünschte Haus zeigen. Der Sachbearbeiter kann dann entscheiden, ob es genehmigungsfrei ist oder nicht. 

Quelle: VPB
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Frisch auf den Tisch: Gemüseanbau für alle Gärten und Balkone

Frisches Gemüse kann jeder anbauen und ein Küchengarten kann die unterschiedlichsten Größen und Varianten haben. Ob im Garten, im Hochbeet, auf dem Balkon oder Fensterbrett – der eigene Salat oder die Kräuter zum Würzen gedeihen sogar auf kleinsten Flächen. Mit einem neuen Ratgeber zeigt Stiftung Warentest verschiedene Möglichkeiten zum eigenen Gemüsegarten auf.

Die neue Broschüre enthält alles Wissenswerte über die Auswahl der Pflanzen über die Planung bis hin zur Pflege und Ernte. Für Einsteiger und erfahrene Gartenfreunde gibt es wertvolle Ratschläge und einfache Rezepte für Vitaminquellen. Neben Informationen zu den verschiedenen Gemüsesorten erhält der Leser Tipps für neue Gerichte.

Küchengarten hat 144 Seiten und ist im Handel erhältlich oder kann online unter www.test.de/kuechengarten bestellt werden.

Quelle: Stiftung Warentest
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Hausratversicherung: Wer haftet wofür?

Wer eine Versicherung für sein Haus abschließt, hofft darauf, dass der Schaden niemals eintritt. Denn auch wenn augenscheinlich alle Risiken abgesichert sind, können sich gerichtliche Auseinandersetzungen jahrelang um die Frage drehen, welche Schäden wirklich abgedeckt sind. Um Hausbesitzern hierbei eine praktische Hilfestellung zu bieten, hat die LBS einen Ratgeber mit Beispielfällen erarbeitet.

Der Ratgeber enthält neun Fälle von Einbruchsdiebstählen, Wasserschäden sowie Nachbarschaftshilfe. So wird beispielsweise ein Fall dokumentiert, bei dem eine Hausratversicherung ihre Entschädigungssumme bei Diebstahl auf bis zu 20.000 Euro beschränkt hatte. Im vorliegenden Fall entwendeten die Einbrecher jedoch teure Armbanduhren im Wert von 90.000 Euro. Mit einer Erstattung von 35.000 Euro erklärte die Versicherung, bereits kulant gewesen zu sein. Der Zivilsenat gab hierbei der Versicherung recht.

In einem anderen Fall übernahm ein Eigentümer die Gartenbewässerung seines Nachbarn. Nachdem er vergessen hatte, die Wasserzufuhr abzudrehen, kam es zu einem erheblichen Schaden am Haus. Der Bundesgerichthof entschied jedoch, dass der Beklagte nicht für den Schaden aufkommen muss, da kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festzustellen gewesen war. Weitere Informationen sind unter lbs.de erhältlich.

Quelle: LBS
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Einbruchschutz: Wichtig für Mieter und Vermieter

2017 wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbrüche registriert, bei denen ein Diebstahl begangen wurde. Insbesondere Einfamilienhäuser oder die unteren Wohnungen von Mehrfamilienhäusern sind häufig im Visier der Einbrecher. Doch wie die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“ mitteilt, ist nach wie vor ein Großteil der Mietwohnungen nicht ausreichend gegen Einbrüche geschützt.

Die Meinungen, wer für die Sicherheit einer Wohnung verantwortlich ist, gehen dabei weit auseinander. Grundsätzlich gilt: Die Pflichten des Vermieters eines Mehrparteienhauses gehen in der Regel nicht über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren hinaus. Rechtlich gesehen gilt der sicherungstechnische Zustand, der bei Vertragsabschluss existierte. Lediglich bei Mängeln kann der Mieter auf eine Nachbesserung bestehen.

Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsschlösser oder Kameras sind demnach Sache des Mieters. Haben diese eine bauliche Veränderung zur Folge, muss er diese mit dem Vermieter abstimmen. Mieter können jedoch besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen, wenn mehrfach versucht wurde, in die Wohnung einzubrechen.

Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“
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Sanieren und Modernisieren: Neues Handbuch von Stiftung Warentest

Ob Neuerwerb oder Altbaumodernisierung – viele Eigentümer beschäftigen sich derzeit mit Maßnahmen, die die Energieeffizienz ihres Hauses steigern, Barrierefreiheit schaffen oder einfach den Wohnkomfort erhöhen. Mit einem neuen Ratgeber will Stiftung Warentest Bauherren bei der Planung und Durchführung ihrer Sanierungsprojekte unterstützen.

Die Marktexperten zeigen auf, welche Investitionen sich wirklich lohnen und informieren rund ums Thema energetische Sanierung. Von der thermischen Isolierung, neuen Heizkonzepten, kleinen und großen Umbauten für mehr Wohnkomfort bis hin zu einem sicheren Einbruchsschutz – mit Hilfe des Ratgebers können Eigentümer detailliert planen und erhalten praktische Checklisten sowie Musterrechnungen.

Das Handbuch Sanieren und Modernisieren ist im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/handbuch-sanieren.

Quelle: Stiftung Warentest
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Ratgeber: Stiftung Warentest gibt Tipps rund um das neue Baurecht

Jedes Bauprojekt bringt juristische Stolperfallen mit sich. Mit Inkrafttreten des neuen Baurechts im Januar 2018 haben private Bauherren zwar mehr Rechte und Sicherheiten, doch ist der Rat eines Experten und Tipps für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle erfolgsentscheidend.

In ihrer Februar-Ausgabe erläutert die Zeitschrift Finanztest, worauf Bauherren bei der Vertragsgestaltung achten sollten und wo sie Hilfe bei Problemen erhalten. Zudem erläutern die Marktexperten von Stiftung Warentest, welche Verbesserungen das neue Baurecht mit sich bringt. Ein Beispiel für versteckte Kosten, die oftmals nicht im Vertrag enthalten sind, ist der Anschluss ans Stromnetz. Auch schwammige Formulierungen zu Qualität und Ausstattung werden in dem Ratgeber aufgedeckt.

Zudem listen die Experten auf, wo Verbraucher eine baurechtliche und bautechnische Beratung erhalten und was diese kostet. Die Artikel „Bauen ohne Ärger“ und „Neues Baurecht“ finden sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind bereits online unter  www.test.de/bauvertragsrechte abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest
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Baurecht 2018: Haus & Grund aktualisiert Musterbauverträge

Mit Beginn des neuen Jahres ist ebenfalls das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat der Eigentümerverband Haus & Grund zusammen mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) die Vertragsmuster an die neuen Regelungen angepasst, die bereits seit 10 Jahren herausgegeben werden.

In der neuen Fassung wurden beispielsweise die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das Widerrufsrecht für private Bauherren bei Schlüsselfertigbauverträgen wurde ebenfalls berücksichtigt. Zudem beinhalten die Vorlagen die nun vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen für Abschlagszahlungen.

Sowohl zum Einzelgewerk/Handwerkervertrag als auch zum Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag werden ausführliche Informationen und praktische Tipps geliefert. Die Verträge können als PDF-Datei heruntergeladen oder direkt am Bildschirm ausgefüllt werden und sind kostenlos bei Haus & Grund-Vereinen, bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und im Internet (www.hausundgrund.de und www.zdb.de) erhältlich.

Quelle: Haus & Grund
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Strom und Gas: Stiftung Warentest gibt Tipps für den Wechsel

In ihrer aktuellen Ausgabe des Magazins Finanztest untersucht Stiftung Warentest diverse Strom- und Gasanbieter. Das Ergebnis: Für Neukunden ist das Gas so günstig wie seit fünt Jahren nicht mehr. Auch bei den Stromkosten lassen sich laut Bericht jährlich mehrere Hundert Euro sparen – allerdings gelten die Empfehlungen nur für aktive Nutzer.

Insbesondere für Kunden mit älteren Verträgen oder Nutzer, die eine Grundversorgung von den örtlichen Stadtwerken erhalten, könnte sich ein Anbieterwechsel lohnen. Wer jährlich vergleicht und zum günstigsten Lieferanten wechselt, profitiert im ersten Vertragsjahr von hohen Bonuszahlungen für Neukunden. Da diese jedoch im zweiten Jahr wegfallen, müssen sich Verbraucher jedes Jahr mit ihren Tarifen beschäftigen.

Alternativ können Kunden auch flexible Tarife wählen, die bei Strom rund 200 Euro und bei Gas rund 300 Euro pro Jahr einsparen und nicht alle 12 Monate gekündigt werden müssen. Der ausführliche Artikel erscheint in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/stromundgas abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest
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Jahreswechsel: Sicher durch die Silvesternacht

Der Eigentümerverband Haus & Grund erinnert zum Jahreswechsel an eine vorausschauende Planung für das Abfeuern von Raketen und Böllern. Damit niemand verletzt und kein Sachschaden angerichtet wird, sollte der Ort sorgfältig ausgewählt werden. Denn das Risiko von Fehlschlägen besteht bei jedem noch so kleinen Feuerwerk, warnen die Experten.

Zum Jahreswechsel sollten Eigentümer und Mieter also alle Fenster, Türen und Dachluken geschlossen halten und brennbare Gegenstände aus dem Hausflur sowie von Balkon und Terrasse entfernen. Leider gibt es auch immer wieder selbst ernannte Spaßvögel, die Böller in Briefkästen werfen. Diese sollten in der Silvesternacht daher nur mit einem Klebestreifen verschlossen werden, um den Explosionsdruck ausweichen zu lassen.

Beschädigt tatsächlich ein Feuerwerkskörper das Dach oder die Fassade, sollten Eigentümer den Schaden schnellstmöglich dokumentieren und ihrer Wohngebäudeversicherung melden. Diese kommt in der Regel für solche Schäden auf.

Quelle: Haus & Grund
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Rauchmelder: Stiftung Warentest empfiehlt günstige Geräte

Bereits seit 2016 ist der Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern und Mietwohnungen Pflicht. Die Geräte müssen überall dort installiert sein, wo Personen schlafen oder sich Flure und Fluchtwege befinden. Die Auswahl an guten Modellen ist groß. Um Eigentümern und Mietern eine praktische Entscheidungshilfe zu bieten, hat Stiftung Warentest 17 Rauchmelder untersucht.

Die Tester konzentrierten sich auf Standardmodelle mit Langzeitbatterien, die besonders für kleinere Wohnungen und Häuser geeignet sind. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass gute Geräte bereits für rund 20 Euro erhältlich sind. Bei den sogenannten Minigeräten mit einem Durchmesser von 4 bis 7,2 Zentimetern wurde zwar eine etwas unhandliche Bedienung festgestellt, trotzdem zeigten diese eine ähnliche Leistungsstärke wie die Standard Modelle.

Für größere Immobilien werden oft Funkmelder empfohlen, die untereinander vernetzt sind. Beim aktuellen Test zeigte der einzige Funkmelder jedoch eine mangelhafte Funktion: Trotz dichtem Rauch schlug er nicht oder erst viel zu spät Alarm. Daher empfehlen hier die Experten drei gute Geräte aus dem vorangegangenen Test ab etwa 65 Euro. Die aktuellen Testergebnisse sind in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rauchmelder zu finden.

Quelle: Stiftung Warentest
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Wohntipp: Im Advent auf Stolperfallen und Hitzeentwicklung achten!

Mit großen Schritten nähert sich die Vorweihnachtszeit. Für viele Eigentümer und Mieter beginnt nun die Zeit der Advents- und Weihnachtsdekoration. Doch wie die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund aktuell mitteilt, sollte man auch beim Anbringen von Lichterketten und Co stets die Sicherheit im Blick behalten, um spätere Haftungsschäden zu vermeiden.

So müssen beispielsweise Leuchtsterne über dem Hauseingang, der Deko-Weihnachtsmann auf dem Balkon oder Lichterketten vor dem Fenster so angebracht sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht heruntergeweht werden. Gleichzeitig darf das Gebäude durch die Befestigung nicht beschädigt werden. Andernfalls können Vermieter oder andere Eigentümer verlangen, dass der Schmuck entfernt und der Schaden behoben wird.

Darüber hinaus müssen Fluchtwege stets freigehalten werden und dürfen keine Brandgefahr mit sich bringen. Auch Kabel im Treppenhaus können zur gefährlichen Stolperfalle für Mitbewohner werden. Ein prüfender Blick auf ältere Glühlämpchen lohnt sich ebenfalls: Sie verbrauchen nicht nur enorm viel Energie, sondern werden mit bis zu 70 Grad auch gefährlich heiß und können den Stroh- oder Papierstern daneben in Flammen setzen. Moderne Produkte mit Leuchtdioden sind daher die bessere Wahl und mit dem CE- bzw. dem GS-Zeichen gekennzeichnet.

Quelle: Haus & Grund
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Türschlösser: Zwölf Systeme im Sicherheitscheck

Die Wohnungstür gehört zu den häufigsten Angriffspunkten für Einbrecher. Laut Stiftung Warentest wird bei rund der Hälfte der Einbrüche versucht, die Tür auszuhebeln oder das Türschloss zu beschädigen. Gelingt dies nicht innerhalb weniger Minuten, lassen viele Kriminelle von ihrem Vorhaben ab. Im aktuellen Test hat Stiftung Warentest daher zwölf Schließzylinder auf ihre Sicherheit untersucht.

Insgesamt standen zwölf Profilzylinder für Preise zwischen 14 und 92 Euro auf dem Prüfstand. Dabei wiesen die Produkte mit einem Bohr- und Ziehschutz deutlich mehr Sicherheit auf, als Modelle mit lediglich einem Bohrschutz. Zwei Produkte von Dom und von Kaba für 77 bzw. 92 Euro überzeugten im Test – vier Schließzylinder schützten dagegen nur mangelhaft vor Einbrüchen.

Hauseigentümer und Mieter stehen vor der Herausforderung, zuverlässige von mangelhaften Produkten im Handel zu unterscheiden. Denn Eigenschaften wie Bohr- und Ziehschutz sind nicht immer transparent von den Herstellern ausgewiesen. Verbraucher sollten daher speziell beim Fachpersonal nach diesen Details fragen.

Quelle: Stiftung Warentest
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Finanztest: Immobilien richtig vererben oder verschenken

Eine Immobilie ist oft der wichtigste Vermögenswert im Leben. Viele Eigentümer denken bereits zu Lebzeiten über eine spätere Absicherung von Ehepartnern oder Kindern in Form einer Schenkung oder späteren Vererbung nach. In der aktuellen Finanztest-Ausgabe gibt Stiftung Warentest wichtige Tipps und zeigt Möglichkeiten zur Steuerersparnis auf.

Denn die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer die beste Lösung, wie die Analyse der Finanzexperten zeigt. Beispielsweise können unverheiratete Paare, Pflegekinder oder der Nachwuchs des Partners nicht in vollem Umfang von dem Freibetrag profitieren, der jedem Erben zusteht. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Betrag. In diesem Fall kann eine Schenkung zu Lebzeiten die bessere Lösung sein.

Auch wenn die Immobilie sehr wertvoll ist, lohnt sich eine Übertragung zu Lebzeiten, da eine Schenkung zahlreiche Vorteile für den Eigentümer mit sich bringt. So kann er bestimmte Personen von dem Erbe ausschließen, eine Generation überspringen und die persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Der ausführliche Test ist unter www.test.de/immobilie-vererben abrufbar.

Quelle: Stiftung Warentest
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Erbbaurecht: Ohne Grundstück in die eigenen vier Wände

Baulandpreise sind in manchen Regionen Deutschlands um bis zu 45 Prozent gestiegen. Insbesondere in Ballungsgebieten wird es immer schwieriger, bezahlbares Bauland zu erwerben. Dies teilt der Infodienst Bauen und Finanzieren der Landesbausparkassen (LBS) aktuell mit. Der Erwerb eines Erbbaurechts kann daher eine alternative Möglichkeit bieten, den Traum vom eigenen Haus ohne Grundstückserwerb zu realisieren.

Statt Bauland zu kaufen, erwerben die Käufer das Recht, ein Grundstück über einen festgelegten Zeitraum zu nutzen und zu bebauen. In der Regel wird dieser Zeitraum auf 60 bis 99 Jahre festgeschrieben. Vergeben werden Erbbaurechte von Kommunen, Stiftungen, Kirchen oder auch Privatleuten. Dieses Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann sogar weiterverkauft oder vererbt werden. Gezahlt werden muss ein jährlicher Erbbauzins, der durchschnittlich bei drei bis vier Prozent des Grundstückswertes liegt.

Der LBS-Infodienst nennt als Beispiel ein 400-Quadratmeter Grundstück, für das sich eine jährliche Belastung von etwa 5.700 Euro ergibt. Besonders für junge Familien mit wenig Eigenkapital kann das Erbbaurecht den LBS-Experten zufolge eine gute Alternative zum Kauf sein.

Quelle: LBS
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Hausbau: Stiftung Warentest veröffentlicht Ratgeber für die Bauplanung

Der Bau des eigenen Hauses bringt viele Fragen und Hindernisse mit sich. Neben der Lage, der Entscheidung für oder gegen einen Bauträger oder Fragen zur Finanzierung gibt es unzählige Details, mit denen sich Bauherren während der Planungsphase beschäftigen müssen. Vor diesem Hintergrund hat Stiftung Warentest zwei Ratgeber veröffentlicht, die zukünftige Hausbesitzer bei der Planung unterstützen sollen.

Die Finanzierung eines Bauprojekts ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Die „Praxismappe Finanzierung“ vermittelt einen realistischen Blick auf die eigenen Geldmittel und stellt Finanzierungsoptionen vor. Hierzu werden Checklisten und Formulare zur Verfügung gestellt, die die Gesamtkosten des Bauprojekts für einen ersten Überblick berechnen.

Darüber hinaus ist das Bauherren-Handbuch ein praktischer Ratgeber von Baubeginn bis Endabnahme und gibt wertvolle Tipps im Baualltag. Erhältlich sind beide Ratgeber ab sofort im Handel oder unter www.test.de/bauherren.

Quelle: Stiftung Warentest
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Sicherheitskameras: Laut Stiftung Warentest oft unsicher!

Aufgrund von nach wie vor hohen Einbruchszahlen setzen Hauseigentümer immer häufiger auf einen Überwachungsschutz durch moderne Kamerasysteme. Stiftung Warentest hat daher aktuell 16 IP-Überwachungskameras für Innenräume und den Außenbereich getestet. Das Fazit: Nur drei Kameras für außen und lediglich eine für Innenräume haben die Tester überzeugt.

Für alle getesteten Kameras wurde eine Internetverbindung vorausgesetzt. Und genau hier liegt das Risiko: Erfahrene Hacker können sich diese Systeme zu Nutze machen und durch die Kameras das Geschehen vor Ort beobachten. Besitzer können so leicht ausspioniert und ein Einbruch zeitlich optimal geplant werden. Drei Sicherheitskameras wurden sogar mit der Note Mangelhaft bewertet.

Das beste Ergebnis bescheinigte Stiftung Warentest einer Überwachungskamera für Innenräume zum Preis von 199 Euro für ihre besondere Bildqualität. Für den Außenbereich hat ein Gerät für 169 Euro die beste Bewertung. Der ausführliche Test erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und ist bereits unter www.test.de/ueberwachungskamera abrufbar.

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Eigentümerversammlung: Tipps für die ordnungsgemäße Einladung

Eigentümerversammlungen sind das entscheidende Gremium einer Wohnungsgemeinschaft. Aus diesem Grund müssen sie sorgfältig vorbereitet werden und Formalitäten einhalten. Bereits in der Einladung müssen wesentliche Informationen enthalten sein, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mit.

Die Experten beziehen sich dabei auf einen aktuellen Fall, in dem die Bepflanzung auf einer Sondernutzungsfläche in einer Eigentümergemeinschaft zur Debatte stand. In der Einladung war jedoch nicht von einer Abstimmung die Rede, weswegen die abwesenden Eigentümer von dem Beschluss der Versammlung überrascht waren und dagegen vorgingen.

Das Gericht entschied im Sinne der Kläger. Eine geplante Beschlussfassung muss in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung klar erkennbar sein, ansonsten ist der gefasste Beschluss rechtswidrig.
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