Immobilienkauf

Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

Quelle: iwkoeln.de
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Immobilienkauf: Immer mehr Mieter können nicht das erforderliche Eigenkapital für das Eigenheim aufbringen

Endlich keine Miete mehr zahlen und Eigentum besitzen: Für 84 Prozent der Deutschen ist das trotz steigender Immobilienpreise der größte Traum. Doch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln warnt: Wenn die Mieten weiterhin so steigen, können immer weniger Menschen das erforderliche Eigenkapital für die eigene Immobilie aufbringen.

Laut Experten des IW sollten zukünftige Eigentümer etwa 30 Prozent der Kaufsumme bereits angespart haben, um das nötige Eigenkapital vorweisen zu können. Bei einem Preis von 300.000 wären das immerhin 90.000 Euro. Doch diese Summe kann nur jeder 11. Mieter überhaupt aufbringen. Denn die Mieten steigen unaufhörlich und verhindern so das Ansparen größerer Summen. Zudem werden auch die Kaufnebenkosten immer höher und viele Banken stellen vermehrt höhere Ansprüche beim Eigenkapitalanteil. Das Ergebnis ist daher vor allem für junge Leute sowie Geringverdiener katastrophal.
 
Denn sie können sich immer seltener eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus leisten. Experten gehen deshalb davon aus, dass Wohneigentum in naher Zukunft nur noch ein Privileg für Besserverdiener wird.
 
Quelle: IW © photodune.net

Urteil: Immobilienkäufer muss für fällige Sonderumlage zahlen

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Erwerber von Wohn- oder Teileigentum für eine Sonderumlage haftet, die nach dem Eigentümerwechsel fällig wird. Dies gilt auch, wenn die Umlage bereits vor dem Verkauf beschlossen wurde (AZ V ZR 257/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von einem Eigentümer gefordert, der Zahlung einer Sonderumlage nachzukommen. Zur Finanzierung dringender Baumaßnahmen wurde bereits vor Verkauf eine Summe von 60.000 Euro beschlossen, von denen 2.400 Euro auf den neuen Eigentümer entfielen. Der Eigentümer argumentierte jedoch, dass er nicht für Beschlüsse vor dem Erwerb in Haftung genommen werden kann.

Das Gericht entschied jedoch aktuell zugunsten der WEG. Ein Eigentümer muss alle Beitragsvorschüsse leisten, die aufgrund von beschlossenen Wirtschaftsplänen oder Sonderumlagen während seiner Mitgliedschaft fällig werden.
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